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Sanitätshilfsdienste im „Amtsschimmel“ gefangen und damit in der Berufsillegalität?!

Durch den Übergang vom Bundesgesetz der medizinisch-technischen Fachdienste und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G) auf das, mit 1.1.2013 in Kraft gesetztem Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe (MABG), brechen gravierende Formalprobleme auf.
web_edlinger_ERNST_wieserDie zuständige Gesundheitslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder reagiert auf diesen Missstand unverzüglich mit einem dringlichen Regierungssitzungsantrag, der den zuständigen Bundesminister für Gesundheit auffordert, unverzüglich eine österreichweite generelle Nachsichtlösung für die Anerkennung in den Sanitätshilfsdiensten (u.a. OP-Gehilfen) zu ermöglichen.

Unzählige Sanitätsgehilfen (u.a. OP-Gehilfen) haben ihre Ausbildung im Rahmen des Präsenzdienstes beim Bundesheer absolviert. Für eine Anerkennung im „zivilen“ Bereich war dazu, laut dem ausgelaufenen MTF-SHD-Gesetz, entweder der Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Sanitätsgrundausbildung oder eine weitere Sanitätsausbildung beim Bundesheer erforderlich. Diese wurde dann in weiterer Folge vom Landeshauptmann mittels Bescheid anerkannt.

Grundsätzlich hätte unmittelbar nach der erfolgreichen Absolvierung beim Bundesheer und noch bevor zum ersten Mal die Tätigkeit aufgenommen wurde, eine Anerkennung der Sanitätsausbildung beispielsweise zum Operationsgehilfen stattfinden müssen. Diese wurde zwar von der Mehrzahl, aber leider nicht von allen, beantragt. Mit Inkrafttreten des MABG ist eine Anerkennung durch den Landeshauptmann nun aber nicht mehr möglich.

Die Verabsäumung dieser bescheidmäßigen Anerkennung der absolvierten Ausbildung in den Sanitätshilfsdiensten ist eine unbefriedigende Situation. Operationsgehilfen, beispielsweise, die seit über 20 Jahren ihren Beruf ausüben und auch zwischenzeitlich etliche Weiter- und Fortbildungen absolviert haben, damit in die „Berufsillegalität“ zu stellen, kann nicht hingenommen werden. Diese Situation muss daher schnellstmöglich behoben werden.

LR Edlinger-Ploder: „Die Bundesregierung muss schnell reagieren, denn mit Jänner 2014 ist laut neuem Gesetz eine fast komplette Wiederholung (zwischen 650 und 1300 Ausbildungsstunden) bei den jeweiligen Sanitätshilfsdiensten vorgeschrieben. Der Gesetzgeber kann aber den Tatbestand der erfolgreichen Berufsausübung, über viele Jahre hindurch, nicht völlig ignorieren, ich erwarte mir eine menschliche Lösung für die vielen verlässlichen Mitarbeiter.“

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