„Unterstützungspaket stärkt die Gemeinden und sichert Arbeitsplätze“

Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang begrüßen in ihrer Reaktion das am 19. Jänner 2022 von der Bundesregierung beschlossene zusätzliche Unterstützungspaket in der Höhe von insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro, das den Ländern und Gemeinden zur Verfügung gestellt wird: „Die Corona-Pandemie hat zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen geführt. Das heute beschlossene Unterstützungspaket trägt dazu bei, die gestiegenen Aufwendungen abzufedern und die Wirtschaft zu stärken.“

Gerade auch angesichts der derzeitigen Situation sei die Unterstützung der Gemeinden von großer Bedeutung, wie LH Schützenhöfer unterstreicht: „Die Corona-Pandemie hat unsere Städte und Gemeinden besonders gefordert. Umso wichtiger ist es, sie am Weg aus der Krise bestmöglich zu unterstützen. Mit der Aufstockung der Ertragsanteile um 275 Millionen Euro für 2022 können wertvolle regionale Impulse gesetzt werden, die nicht nur eine wirtschaftliche Stärkung bedeuten, sondern vor allem auch Arbeitsplätze vor Ort sichern. Ich freue mich, dass sich mein Einsatz als Vorsitzender der LH-Konferenz gelohnt hat. Damit werden unsere steirischen Gemeinden unterstützt, um möglichst viele Investitionen für die Steirerinnen und Steirer umsetzen zu können.“

„Unsere Städte und Gemeinden waren und sind bei der Pamdemiebekämpfung tragende Säulen. Daher ist jede weitere Unterstützung wichtig und zu begrüßen. Unter anderem habe ich als Vorsitzender der FinanzreferentInnenkonferenz stets für mehr Gelder für die steirischen Kommunen gekämpft, weshalb ich mich freue dass sich dieser Einsatz ausgezahlt hat“, sagt Landeshauptmann-Stv. Anton Lang der sich auch weiterhin für die steirischen Städte und Gemeinden stark machen wird.

Insgesamt werden seitens des Bundes mit dem beschlossenen Unterstützungspaket den Ländern und Gemeinden bis 2025 zusätzliche 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Konkret werden die Ertragsanteile der Gemeinden (die Anteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben) um 275 Millionen Euro aufgestockt. Zusätzlich erhalten die Länder in Summe 750 Millionen Euro für die Krankenanstalten. Darüber hinaus wird Ländern und Gemeinden ihr Anteil an den Steuerreform-Kosten erlassen, was bis 2025 bis zu 840 Millionen Euro bringen soll.

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