Landesregierung beschließt 4,6 Millionen Euro für frühe Sprachförderung

Sprachliche Förderung ist eine der zentralen Aufgaben von elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen, denn Sprachkenntnisse sind nicht nur die Basis für eine erfolgreiche schulische Laufbahn, sondern darüber hinaus auch für das Berufsleben. In der letzten Sitzung (8. Juli 2021) der Steiermärkischen Landesregierung vor der Sommerpause, wurden 4,6 Millionen Euro für die frühe Sprachförderung beschlossen. Das Land Steiermark fördert somit über das Modell der Kofinanzierung mit dem Bund zusätzliches Personal (Personalkosten, Sach- und Fortbildungskosten für das eingesetzte Personal) für die Umsetzung der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten, alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und heilpädagogischen Kindergärten mit Jahres- und Ganzjahresbetrieb.

Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß © Land Steiermark/Streibl

„Ziele der Maßnahme zur frühen sprachlichen Förderung sind es, den Einstieg in die Schule zu erleichtern, künftige Bildungschancen zu optimieren und in weiterer Folge einen besseren Start in das Berufsleben zu ermöglichen“, so Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß und sagt weiter: „Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren in institutionellen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, die nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen, müssen entsprechend gefördert und vor allem unterstützt werden, um die Unterrichtssprache Deutsch bei Schuleintritt bestmöglich zu beherrschen.“

Qualifizierung der Fachkräfte im Bereich der Sprachförderung
Das Land Steiermark hat gemeinsam mit dem Bund klare Qualifizierungskriterien aller Fachkräfte, die in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen bei der frühen Sprachförderung eingesetzt werden, definiert. Es müssen auf der einen Seite mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 (Europäischer Referenzrahmen für Sprache) vorliegen und auf der anderen Seite der an den Pädagogischen Hochschulen organisierte Lehrgang „Frühe sprachliche Förderung im Kindergarten und Schuleingang“ absolviert werden. Dieser Lehrgang wird bis Sommer 2022 drei Mal und speziell für diese Zielgruppe angeboten. Das Land Steiermark hat dafür eine Mitfinanzierung in der Höhe von knapp 47.000 Euro beschlossen.

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