Zurück zur Normalität – diese Zutrittsregeln sind ab 19. Mai zu beachten

Am 19. Mai ist es so weit und in ganz Österreich wird branchenübergreifend wieder geöffnet! Entscheidend ist dabei nicht nur, dass Wirtshausbesuche und Co. wieder möglich sind, sondern vor allem, unter welchen Rahmenbedingungen das passiert. Ziel ist weiterhin die größtmögliche Freiheit bei größtmöglicher Sicherheit – damit für den morgigen Start alles klar ist, haben wir die wichtigsten Maßnahmen und Zutrittsbeschränkungen hier zusammengefasst.

 

Gastronomie

Nach vielen Monaten des Verzichts ist ein Gastronomiebesuch endlich wieder möglich. Gäste haben Zutritt, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind. Im Lokal gelten zwei Meter Mindestabstand zwischen Personengruppen sowie die FFP2-Maskenpflicht, wobei die Maske am Tisch abgenommen werden darf. Indoor dürfen pro Tisch maximal 4 Erwachsene und 6 Kinder, outdoor maximal 10 Erwachsene und 10 Kinder Platz nehmen. Sperrstunde ist um 22:00 Uhr.

 

Tourismus

Auch für den Aufenthalt in einem Hotel oder einer Pension brauchen Gäste einen negativen Test, ein Impfzertifikat oder einen Nachweis über die Genesung. Bei einer reinen Beherbergung ohne Gastronomie oder Dienstleistungen vor Ort genügt ein Eintrittstest für den gesamten Aufenthalt. Wer jedoch vor Ort Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss verpflichtend alle 2 Tage einen kontrollierten Selbsttest machen. Außerdem gelten in den allgemeinen Bereichen die FFP2-Maskenpflicht und zwei Meter Abstand. In der Hotelgastronomie gelten die gleichen Regelungen wie in der normalen Gastronomie.

 

Freizeit

Nachweise über Test, Impfung oder Genesung werden zur „Eintrittskarte“. Bei Indoor-Einrichtungen, in Bädern oder Thermen müssen mindestens 20m² pro Gast zur Verfügung stehen. Außerdem sind zwei Meter Mindestabstand einzuhalten, sofern das nicht möglich ist, müssen entsprechende Schutzvorrichtungen (z.B. Plexiglas) vorhanden sein. In geschlossenen Räumen gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, nicht jedoch z.B. im Schwimmbecken oder auf der Liegewiese im Schwimmbad. Bei Fahrgeschäften wie dem Karussell ist ein leerer Sitzplatz zwischen den Gästen einzuhalten, eine Registrierung ist nicht nötig.

 

Veranstaltungen

Lange Zeit war es nicht möglich, Veranstaltungen, Messen, Kongresse oder auch nur ein Kino zu besuchen. Auch das wird wieder möglich sein, jedoch unter den folgenden Voraussetzungen: Beim Betreten ist ein negativer Test, ein Impfzertifikat oder ein Nachweis über Genesung notwendig. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen sind indoor maximal 1.500 Personen, outdoor maximal 3.000 Personen zugelassen, wobei die Maximalauslastung von 50% nicht überschritten werden darf. Ohne zugewiesene Sitzplätze sind indoor wie auch outdoor nur maximal 50 Personen erlaubt. Zudem bestehen FFP2-Maskenpflicht sowie ein verpflichtend einzuhaltender Mindestabstand von zwei Metern und ein freier Sitzplatz zwischen Besuchergruppen. Bei Proben für Blasmusik und Chöre gilt: Indoor pro Person 20m² Fläche, outdoor maximal 50. Gastronomie ist nur bei zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt. Veranstaltungen sind ab 11 Personen anzeigepflichtig, ab 51 Personen sind sie genehmigungspflichtig.

 

Wie lange gilt welcher Zutrittsnachweis?

  • Selbsttest mit digitaler Lösung: 24 Stunden
  • Antigentest: 48 Stunden
  • PCR-Test: 72 Stunden
  • Nachweis einer Genesung: bis 6 Monate nach der Krankheit
  • Impfnachweis: ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für 3 Monate, nach der zweiten Impfung verlängert sich die Gültigkeit auf 9 Monate

 

Der Grüne Pass kommt in drei Phasen:

  1. Ab 19. Mai gelten bestehende Nachweise, ob man getestet, geimpft oder genesen ist (Testergebnis, Impfpass, Absonderungsbescheid etc.)
  2. Ab Anfang Juni kommt zu den bestehenden Nachweisen die Möglichkeit des digitalen Nachweises dazu (Test-, Impf- oder Genesungszertifikat mit QR-Code)
  3. Ab Ende Juni/Anfang Juli kommt die Anbindung an europäische Schnittstellen, die QR-Codes können damit auch in anderen europäischen Ländern ausgelesen werden.

 

Hier haben wir die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:

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