Landesregierung beschließt neue Struktur für den steirischen Tourismus

Auf Antrag von Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl hat die Landesregierung heute die neue Struktur für den steirischen Tourismus beschlossen. Aus bisher 96 Tourismusverbänden und neun Regionalverbänden werden elf Erlebnisregionen. Die neue Struktur wird ab 1. Oktober 2021 gültig sein.

„Die Verlängerung des Corona-Lockdown ist eine weitere Hiobsbotschaft für den heimischen Tourismus. Es gilt umso mehr jetzt die richtigen Weichen für einen erfolgreichen Re-Start zu stellen. Eine moderne und leistungsfähige Struktur ist dabei ein wesentlicher Schlüssel“, so Landesrätin Eibinger-Miedl.

Nach der Präsentation der Pläne Anfang November 2020 wurden im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Begutachtungsverfahrens bei 96 Tourismusverbänden, neun Regionalverbänden, 220 Tourismusgemeinden und rund 70.000 beitragspflichtigen Unternehmen insgesamt 180 Stellungnahmen zu den Reformplänen abgegeben. Die Mehrheit der Stellungnahmen war im Grundtenor positiv. Die Touristikerinnen und Touristiker unterstreichen dabei die Notwendigkeit, moderne und leistungsfähige Strukturen für die aktuellen und künftigen Herausforderungen – etwa die Digitalisierung – zu schaffen. Auf Grund von ebenfalls geäußerter Kritik wurden in einigen Bereichen Anpassungen vorgenommen. Neben kleinen Änderungen bei den Erlebnisregionen wurde insbesondere die Zusammensetzung der Gremien adaptiert.

 

Die neue Struktur für den steirischen Tourismus mit elf Erlebnisregionen (weiß gefärbte Gemeinden sind keine Tourismus-Gemeinden und nicht Teil der neuen Tourismusverbände).

Die elf Erlebnisregionen

Drei Gemeinden haben den Wunsch geäußert, einer anderen Erlebnisregion anzugehören als ursprünglich geplant. Konkret werden Ebersdorf, Großsteinbach und Hartl der „Oststeiermark“ angehören (statt dem „Thermen- und Vulkanland“).

Die Zusammensetzung der Erlebnisregionen ist in der beiliegenden Grafik ersichtlich (weiß gefärbte Gemeinden sind keine Tourismus-Gemeinden und nicht Teil der neuen Tourismusverbände).

 

Zusammensetzung der Kommissionen und Einrichtung von Marketingbeiräten

Im Hinblick auf die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden in die Tourismuskommissionen – jede Tourismusgemeinde ist mit Sitz und Stimme vertreten – wurde die Möglichkeit geschaffen, auch Personen zu entsenden, die nicht dem jeweiligen Gemeinderat angehören. Damit können künftig beispielsweise weitere Unternehmerinnen und Unternehmer oder Personen mit langjähriger touristischer Erfahrung eingebunden werden. Die Zahl der Unternehmensvertreterinnen und -vertreter wurde von neun auf zwölf erhöht. Mit der in der Gesetzesnovelle verankerten „doppelten Mehrheit“ können Beschlüsse in der Kommission künftig nur gefasst werden, wenn sowohl in der Gruppe der Gemeindevertreter als auch in jener der Unternehmensvertreter eine Mehrheit zustimmt.

Auf vielfachen Wunsch wurde die Möglichkeit der Einrichtung von Marketingbeiräten rechtlich verankert. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass für die Region wichtige touristische Themen entsprechend bearbeitet und vorangetrieben werden können. Außerdem können damit weitere Stakeholder in den Erlebnisregionen eingebunden werden.

 

Weiterer Fahrplan

Die für die Reform notwendigen Verordnungen sowie die Novelle des Tourismusgesetzes wurden heute von der Landesregierung beschlossen. Die Gesetzesnovelle wird nun in den Landtag Steiermark eingebracht und im Februar im zuständigen Ausschuss behandelt.

In allen Erlebnisregionen wird nun ein strukturierter Prozess zur Zusammenführung gestartet. Diesen werden vom Land eingesetzte Koordinatorinnen und Koordinatoren unter Einbindung aller Stakeholder leiten. Dabei sollen sich die Erlebnisregionen entsprechend zusammenfinden, die gesetzlich vorgesehenen Gremien vorbereiten und Fragen zur künftigen Organisation und Positionierung klären. Die neue Struktur im steirischen Tourismus wird am 1. Oktober 2021 in Kraft treten.

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