Elf neue Erlebnisregionen mit vielen positiven Effekten!

Die Struktur im steirischen Tourismus wird völlig neu geordnet. Aus derzeit 96 Tourismus-Verbänden sowie neun Regionalverbänden werden künftig elf Erlebnisregionen! Für diese Lösung sprechen laut Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl zahlreiche gewichtige Argumente  und gleich 15 positive Effekte.

Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl

„Wir haben bereits lange vor dem Beginn der Corona-Pandemie einen umfangreichen und intensiven Prozess zur Zukunft des heimischen Tourismus gestartet. Denn der heimische Tourismus ist seit längerem mit Herausforderungen konfrontiert, die durch Corona nun noch verschärft wurden. Die Digitalisierung zählt ebenso dazu wie der Fachkräftemangel oder der durch die Pandemie noch deutlich erhöhte Druck im Wettbewerb um Gäste. Aus diesen Gründen müssen wir jetzt die richtigen Weichen für die Zukunft stellen. Eine völlig neue, moderne  und leistungsfähige Struktur ist dabei ein wichtiger Schritt“, so Landesrätin Eibinger-Miedl.

DIE DERZEIT BESTEHENDE STRUKTUR

Es gibt derzeit 96 Tourismusverbände sowie insgesamt neun Tourismus-Regionalverbände – im nationalen und internationalen Vergleich ist die Steiermark damit ungewöhnlich klein strukturiert. 36 Verbände sind aus freiwilligen Zusammenschlüssen mehrerer Gemeinden entstanden, 60 repräsentieren eine einzige, oft sehr kleine Gemeinde. Diese Struktur macht sich auch in den geringen Budgets und Ressourcen der Verbände bemerkbar. Auch der Blick zu den Nachbarn macht klar, dass es Handlungsbedarf gibt:  Tirol und Oberösterreich haben bereits reformiert und in weiteren Bundesländern sind Reformen der touristischen Strukturen in Planung.

DAS ORGANISATORISCHE ZIEL

Mit schlankeren und effizienteren Strukturen sollen für die zentrale Aufgabe – nämlich das touristische Marketing – wesentlich mehr Mittel zur Verfügung stehen. Damit will man die Steiermark im nationalen und internationalen Wettbewerb deutlich schlagkräftiger machen. Zusätzlich geht es darum, bei Bedarf in kritischen Situationen die Aktions- und Reaktionsgeschwindigkeit zu erhöhen. Ein Thema, dass im Tourismus gerade in diesen Tagen und Wochen besondere Relevanz hat.

PRINZIPIEN FÜR DIE NEUEN GRENZEN

Den Gast von heute beeindruckt in erster Linie der Zauber von touristischen Erlebnissen – sie sind eindeutig zum wichtigsten gemeinsamen Nenner von Räumen und Regionen geworden. Daher setzt die Steiermark in Zukunft auf Erlebnisregionen. Gemeinsam mit Conos – dem renommierten und auf Touris-mus spezialisierten Strategieberatungsunternehmen – wurden sechs Grundprinzipien sowie inhaltliche und strukturelle Anforderungen erstellt. Drei Kriterien daraus als Beispiele: Es sollen eindeutige geogra-phische Einheiten mit maximal drei bis fünf konkreten Geschäftsfeldern entstehen, eine definierte Min-destanzahl an Nächtigungen pro Geschäftsfeld – 200.000 – und ein definiertes Mindestbudget geben.

15 POSITIVE EFFEKTE

Die Experten von Conos haben in einer Detailanalyse insgesamt 15 positive Effekte (siehe Facts) definiert, die ihrer Überzeugung nach zu erwarten sind. Hier nur drei davon herausgegriffen: Erhöhung der  Nachfrage und Nächtigungszahlen, Zunahme von Bekanntheit und Reichweiten sowie Verbesserung der Erlebnisqualität und Gästebindung. Die neuen Erlebnisregionen werden mit respektablen Budgets  ausgestattet sein.

HUNDERTE SITZUNGEN ENTFALLEN

Derzeit werden im ganzen Land noch über 100 Vollversammlungen und rund 440 Kommissionssitzungen im Jahr abgehalten – daraus entstand bislang für die ehrenamtlich tätigen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger ein Aufwand von tausenden Verwaltungsstunden im Jahr, die in Zukunft für inhaltliche Arbeit verwendet werden können.

WIE GEHT ES WEITER MIT DEM TOURISMUS VOR ORT?

Es wird weiterhin Tourismus-Büros vor Ort geben können und durch die Verbände können örtliche und regionale Initiativen bei der Organisation und Finanzierung von touristisch bedeutsamen Veranstaltungen und Projekten unterstützt werden. Die Entscheidungen darüber treffen die neuen Kommissionen nach den Kriterien touristischer Wertigkeit und Sinnhaftigkeit.

ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR DEUTLICH MEHR AUFWAND

Weil die Ansprüche steigen und die Verantwortung erheblich größer wird, gibt es in Zukunft die Möglichkeit von Aufwandsentschädigungen. Für die Vorsitzenden maximal 1.000 Euro im Monat, ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter maximal 500 Euro, die Finanzreferentinnen und Finanzreferenten maximal 750 Euro sowie für die Mitglieder der Tourismuskommission Sitzungsgelder in Höhe von  maximal 150 Euro. Die Entscheidung darüber trifft die Tourismuskommission.

DER FAHRPLAN ZUR UMSETZUNG

Von 2. November bis zum 27. November 2020 dauert die rechtlich vorgesehene Begutachtungsfrist der notwendigen neuen Verordnungen bzw. des novellierten Tourismusgesetzes. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Über den Winter soll die rechtliche Umsetzung erfolgen. Um den neuen Verbänden ausreichend Zeit zu geben, sich entsprechend aufzustellen, die gesetzlich vorgesehenen Gremien zu wählen und organisatorische Details klären zu können, wird die neue Struktur für den steirischen Tourismus mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten.

WAS SIND DIE AUFGABEN DER NEUEN ERLEBNISREGIONEN?

Es geht um die Organisation des Tourismus im Verbandsgebiet, die Betreuung der Gäste, die Erstellung von Konzepten für die Entwicklung des regionalen Tourismus, sowie um Marketing und Werbung.  Auch weiterhin nicht im Gesetz vorgesehen sind finanzielle Zuwendungen für Infrastruktur wie z. B.  Seilbahnen, Schwimmbäder oder Verkehrsbetriebe.

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