Gemeinderatswahlen: Wiederholung des Urnengangs in fünf Gemeinden

Die Wahlkommission in der Steiermark hat am Montag die zehn Anfechtungen bei den Gemeinderatswahlen vom 28. Juni besprochen und entschieden, dass die Wahl in fünf Gemeinden wiederholt werden muss: Ilz, Leibnitz, Mortantsch, St. Andrä-Höch und Wildon. Die Landesregierung wird einen einheitlichen Wahltermin festlegen, der wohl noch im Herbst stattfindet. In Mürzzuschlag muss das Wahlergebnis wegen einer Zahlenverwechslung lediglich widerrufen und neu verlautbart werden.

In Ilz wurden Wahlkarten rechtswidrig ausgestellt. Für diese ausgegebenen Wahlkarten lagen entweder keine Anträge vor oder sie wurden durch Dritte beantragt. Bei einem Großteil sollen keine Begründungen für den Antrag erfasst worden sein, was allerdings gesetzlich vorgeschrieben ist.

In der Stadtgemeinde Leibnitz konnte dem Vernehmen nach nicht geklärt werden, wo eine Differenz von zehn Stimmen herrührt. Daher wird das auf rechtswidrige Vorgänge zurückgeführt. Da die zehn Stimmen das Wahlergebnis und die Mandatsverteilung theoretisch beeinflussen können, muss die Wahl – ebenso wie in Ilz – wiederholt werden.

In Mortantsch und in Wildon waren falsch gefaltete Stimmzettel mitverantwortlich dafür, dass dort die Wahl wiederholt werden muss. Die A4-großen Stimmzettel wurden nicht mit der bedruckten Seite nach innen, sondern nach außen gefaltet den Wählern übergeben. Dadurch ergab sich eine Benachteiligung für jene Listen, die quasi auf der Rückseite des gefalteten Stimmzettels zu sehen waren.

In Wildon kam außerdem hinzu, dass gültige Stimmzettel als ungültig gewertet wurden, weil beispielsweise bis auf eine Partei alle anderen durchgestrichen waren. Der Wählerwille war aber klar erkennbar und die Stimmzettel daher als gültig zu werten.

In St. Andrä-Höch muss die Wahl wiederholt werden, weil offenbar Wahlkarten unaufgefordert – ohne persönlichen Antrag der Wahlberechtigten – ausgestellt wurden. Zudem sollen die Wahlkarten auch gleich nach „Zustellung“ wieder ausgefüllt mitgenommen worden sein.

In Mürzzuschlag muss die Wahl nach der Korrektur der falschen Sprengelergebnisse nicht neu ausgetragen werden. Die Landesregierung wird voraussichtlich bei ihrer nächsten Sitzung einen Termin für die Wahlwiederholungen festlegen. Dann wird der Urnengang praktisch ab dem Stimmzetteldruck wiederholt. Die Wahlvorschläge bleiben gleich und auch ein vorgezogener Wahltag wird in allen fünf Gemeinden stattfinden.

Die Anfechtungen in den vier anderen Gemeinden – Kirchbach-Zerlach, Breitenau am Hochlantsch, St. Peter am Ottersbach und Frohnleiten – wurden zurückgewiesen. Dort ist das Wahlergebnis somit rechtskräftig geworden. Allerdings besteht in allen zehn Fällen für die wahlwerbenden Parteien noch die Möglichkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels.

(Foto: istock/Karimov)

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