Hygiene-Leitfaden für die Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung auf Basis der in der Landtagsitzung am 17. März 2020 einstimmig geänderten Gemeindewahlordnung als Ersatz-Wahltag für die ausgesetzten Wahlen in den Gemeinderat 2020 den 28. Juni 2020 beschlossen.

Da der ursprüngliche Wahltag am 22. März 2020 nur verschoben wurde, bleibt die Anzahl der wahlberechtigten Personen gleich. Bei den bevorstehenden Gemeinderatswahlen am 28. Juni 2020 sind daher in der Steiermark 804.095 Personen wahlberechtigt, davon 410.024 Frauen und 394.071 Männer; darunter 42.027 aus anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Die schon abgegebenen Stimmen der vorgezogenen Stimmabgabe am 13. März 2020 (33.480) und die bisher ausgestellten Wahlkarten (92.990) behalten ihre Gültigkeit.

Wahlkarten
Die Landesregierung hat zusätzlich beschlossen, dass für den Wahltermin am 28. Juni 2020 wieder Wahlkarten ausgestellt werden können. Die Wählerinnen und Wähler können diese ab 15. Mai 2020 beim Gemeindeamt, schriftlich oder mündlich bis Mittwoch, 24. Juni 2020 und nur mündlich bis Freitag, 26. Juni 2020, 12.00 Uhr, beantragen.

Für eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte bestehen sodann verschiedene Möglichkeiten:

  • Stimmabgabe mittels Briefwahl:
    Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte per Post oder Abgabe bei der auf der Wahlkarte bezeichneten Gemeindewahlbehörde. Die Wahlkarte kann auch in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde am Ersatz-Wahltag, dem 28. Juni 2020, innerhalb der festgesetzten Wahlzeit, abgegeben werden.
  • Stimmabgabe mittels Wahlkarte vor einer Wahlbehörde:
    Sofern die Wahlkarte noch nicht verschlossen und/oder unterschrieben wurde, kann die Wählerin oder der Wähler nach Vorlage der Wahlkarte in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde ihre oder seine Stimme abgeben.
    Die Auszählung der Briefwahl-Wahlkarten erfolgt am Sonntag, dem 28. Juni 2020, nach Schließung des letzten Wahllokales in der Gemeinde.

Neue Wahllokale und Wahlzeiten
Die Gemeindewahlbehörden können, falls erforderlich, den Ort des Wahllokales oder die Wahlzeiten ändern, damit die Wahlhandlung zur Vermeidung einer Ansteckung des COVID-19-Virus möglichst sicher durchgeführt werden kann.

Die Wählerinnen und Wähler bekommen über ihren Wahlort und über die Wahlzeiten wieder eine amtliche Wahlinformation.

Hygiene-Leitfaden für ein sicheres Wählen
Das Büro der Landeswahlbehörde hat unter Einbindung des Gesundheitsministeriums, der Landessanitätsdirektion sowie des Gemeinde- und Städtebundes einen Hygiene-Leitfaden für die Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden ausgearbeitet, dessen Beachtung durch verschiedene Schutzmaßnahmen im Wahllokal ein sicheres Wählen für alle Beteiligten ermöglichen soll.

Die Wahlbehörden haben zum Beispiel dafür Sorge zu tragen, dass nur so viele Personen in das Wahllokal eingelassen werden, damit die Abstandsregel sicher eingehalten werden kann. Vor dem Eingang zum Wahllokal oder im Wahllokal soll Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit gegeben werden, sich die Hände zu desinfizieren. Jede wählende Person soll ihr eigenes Schreibgerät in die Wahlzelle mitnehmen oder bekommt ein Einwegschreibgerät im Wahllokal bereitgestellt. Die Tisch- und Stehpultflächen in der Wahlzelle sollen in kurzen zeitlichen Abständen desinfiziert werden.

Der Hygiene-Leitfaden ist unter  www.wahlen.steiermark.at abrufbar.

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