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Wirtschaftsressort gliedert Förderungsgesellschaften um

Wirtschaftslandesrat Dr. Christian Buchmann hat der Landesregierung am 19.9.2013 vorgeschlagen, entsprechend den reformpartnerschaftlichen Sparerfordernissen weitere Strukturreformen bei den Wirtschaftsförderungsgesellschaften vorzunehmen.

LR Dr. Christian Buchmann
LR Dr. Christian Buchmann

Künftig wird es nur mehr eine Finanzierungsgesellschaft geben. Diese legt auch ihre Bankenkonzession zurück. „Wir haben entlang der Wirtschaftsstrategie bereits Programme fokussiert und Personal eingespart, nun setzen wir einen weiteren Strukturschritt, immer mit dem Ziel, die Steuermittel für Wachstums- und Innovationsprojekte der Unternehmen zu verwenden und so Arbeitsplätze zu sichern oder neue zu schaffen“, so Buchmann. Die Landesregierung hat den Vorschlag einstimmig angenommen.

Die Steirische Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaft (StBFG) und die Steirische Umstrukturierungsgesellschaft (StUG) sind Tochter- bzw. Enkeltochterunternehmen der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG). Die SFG ist für die klassische Wirtschaftsförderung zuständig, die StBFG für innovative offensive Finanzierungsinstrumente wie Beteiligungen, Haftungen und Venture Capital für Unternehmen und die StUG für defensive Maßnahmen, also für insolvenzgefährdete Unternehmen, die aber regionalpolitisch relevant sind. Für die StBFG war bis jetzt aufgrund der strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die mit den Finanzierungsinstrumentarien verbunden sind, eine Bankenkonzession nötig.
Durch eine Novelle des Bankwesengesetzes (BWG) ist es nunmehr möglich, die Finanzierungsaktivitäten der Länder ohne eigene Bankenkonzession durchzuführen. Diese bundesgesetzliche Änderung wurde Mitte Juli 2013 vom Nationalrat beschlossen. Dies ist der Erfolg einer Initiative der Beteiligungs- und Garantiegesellschaften der Bundesländer NÖ, OÖ, Salzburg, Burgenland, Wien und Steiermark beim Bund im Rahmen der Umsetzung von Basel III.
Offensive und defensive Finanzierungsinstrumentarien werden daher in einer Gesellschaft zusammengeführt. Das Zurücklegen der Konzession und die Fusionierung der Gesellschaften bringt kurzfristig Ersparnisse bei operativen Kosten zudem wird mittelfristig die zweite Geschäftsführerfunktion (zwei Geschäftsführer waren Vorschrift nach dem Bankwesengesetz) eingespart.
„Wir haben entlang der Wirtschaftsstrategie bereits Förderprogramme fokussiert und Personal eingespart, nun setzen wir einen weiteren Strukturschritt, immer mit dem Ziel, die Steuermittel für Wachstums- und Innovationsprojekte der Unternehmen zu verwenden und so Arbeitsplätze zu sichern oder neue zu schaffen. Mit nachweisbarem Erfolg: Die Steiermark wurde vom Ausschuss der Regionen für 2013 als Europäische Unternehmerregion ausgezeichnet, wir haben mit 4,6% einmal mehr die höchste regionale Forschungs- und Entwicklungsquote in Österreich und eine Beschäftigungsausweitung um rund 4.600 Arbeitsplätze“, so Buchmann.

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