Reformpaket Wohnbauförderung Steiermark

Land Steiermark setzt mit neuem Förderungspaket gezielt auf Leistbarkeit, Klimaschutz und Sanierungen

 

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis und wird wie kaum ein anderes Thema diskutiert: Egal, ob Single-Haushalt, Familie oder die rund 40.000 Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die im Wohnen auch das Arbeiten finden, ob junge Menschen, die ganz eigene Vorstellungen vom Wohnen haben – vor allem günstig und zentral gelegen soll es sein – oder Senioren, die Ruhe bevorzugen und ihr Leben möglichst lange eigenständig bestreiten wollen bis hin zum organisierten betreuten Wohnen. Nicht zu vergessen sind Studierende, die oftmals kleineren Wohnungen bzw. Wohngemeinschaften den Vorzug geben. Darüber hinaus existieren auch große Unterschiede zwischen städtischem und ländlichem Wohnungsbau, vor allem hinsichtlich der Baudichte, der Ortsbilder sowie des breiten Feldes der Sanierung von Häusern, die oftmals unter Denkmalschutz stehen. Man kann also keine Patentlösung für alles finden, vielmehr bedarf es spezifischer Zugänge.

 

Wohnbaulandesrat Johann Seitinger mit SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz bei der Präsentation des Reformpakets Wohnbauförderung Steiermark
(© Streibl/Land Steiermark)
Individuelle Lösungen als Antwort

Eines verbindet jedoch alle Bedürfnisse rund ums Wohnen miteinander, nämlich die Fragen des Klimaschutzes, der Nahversorgung sowie der infrastrukturellen Anbindung (Öffentlicher Verkehr, Straße, Internet etc.). Auch das Thema generationsübergreifendes Wohnen und die Nutzung von daraus ableitbarer Synergien spielt dabei eine immer größere Rolle. Immer bedeutsamer im Bereich des Wohnens wird vor allem das Thema der Integration. Ein weiterer wichtiger Ansatz im Wohnbau ist es, flexible und intelligente Raumteilungskonzepte sowie technische und innenarchitektonische Wohnungslösungen zu finden, damit in kleineren Wohnungen dieselbe Wohnqualität erreicht werden kann wie in größeren. „Bislang ist es uns gelungen, für die unterschiedlichen Bedürfnisse rund ums Wohnen, gut angepasste und individualisierte Lösungen zu finden, die mit zielgerichteten Förderungsinstrumenten auch leistbar sind“, unterstreicht Wohnbaulandesrat Johann Seitinger.

Damit dies auch in Zukunft gewährleistet bleibt, ist es erforderlich, das breite Feld der Wohnbauförderung – vor allem hinsichtlich zukünftiger Finanzierungslösungen – weiterzuentwickeln, um die Bereiche Soziales, Eigentum, Leistbarkeit, Integration sowie die Wirtschaftlichkeit miteinander in Einklang zu bringen.

Wohnbaulandesrat Johann Seitinger hat in enger Abstimmung mit SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz einige entscheidende Anpassungen und Neuerungen im Bereich der Wohnbauförderung vorgenommen, um die Herausforderung Wohnbau zukunftsfähig zu machen. „Wir haben mit diesem Wohnbauförderungspakt, das wir Ihnen heute vorstellen, einen weiteren wichtigen Schritt gemacht, hin zu leistbarem und lebenswertem Wohnraum für die Steirerinnen und Steirer. Es ist kein Geheimnis, dass Wohnen eines der brennendsten Themen ist. Viele Menschen müssen immer mehr ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden, deswegen ist es wichtig, dass wir in diesem Bereich Maßnahmen setzen, um die Menschen zu entlasten und leistbaren Wohnraum zu schaffen“, sagt SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz.

 

Das Reformpaket Wohnbauförderung Steiermark im Überblick:

1)  Inflationsanpassung der steirischen Wohnbauförderung
Die Lebenshaltungskosten sind gestiegen, während die Einkommensgrenzen der steirischen Wohnbauförderung seit 2008 unverändert geblieben sind. Viele Steirerinnen und Steirer sind daher derzeit nicht in den Genuss einer geförderten Wohnung gekommen, da sie die gesetzlichen Einkommensgrenzen übersteigen. Nunmehr erfolgt für einen Ein-Personen-Haushalt eine Anpassung auf EUR 40.800/Jahr sowie auf EUR 61.200/Jahr bei einem Zwei-Personen-Haushalt. Pro Kind beläuft sich die Indexanpassung von derzeit EUR 4.500 auf EUR 5.400 jährlich. Dieser Schritt gewährleistet, dass mehr Steirerinnen und Steirern nunmehr günstiger und qualitätsvoller wohnen können.

2)  Förderbeiträge für die Investition privater Mittel ermöglichen
In Zukunft gibt es in der Assanierung (Anm.: Abriss eines alten Gebäudes und Ersetzen desselbigen durch einen qualitätsvollen Wohnbau) neben dem Annuitätenzuschuss in der Höhe von 15 Prozent auch wahlweise einen Förderbeitrag von 10 Prozent. Interessierte Investoren, die kein Bankendarlehen aufnehmen und stattdessen mit Eigenmitteln finanzieren wollen, können diese Fördermöglichkeit nun nutzen und damit leistbaren Wohnraum für die Steirerinnen und Steirer schaffen.

3)  Aus für Sanierungs-Förderung für fossiles Gas
Als wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz im Bereich des Wohnbaues ist das Auslaufen der Förderung von Gasbrennwertkesseln in der kleinen Sanierung zu nennen.

4)  Sanierung von Einfamilienhäusern wird aufgestockt, einfacher und bürgerfreundlicher
Oftmals werden Einfamilienhäusern im Rahmen von geförderten Sanierungen zu Zweifamilienhäusern umgestaltet. Das schafft für Familien große Erleichterungen im Bereich der Kinder- bzw. Altenbetreuung. Bis dato war eine strikte bauliche Abtrennung notwendig und die Planung sowie die administrative Abwicklung sehr aufwendig. Die Neuerung besteht in einer Erleichterung der planerischen Abwicklung sowie einer Förderungserhöhung von Mehrgenerationenhäusern in sanierten Eigenheimen.

 

Photovoltaik-Verpflichtung bei Neubauten

Der Klimawandel schreitet unaufhaltsam voran. Künftig wird das Kühlen von Gebäuden wesentlich mehr Energie verbrauchen als das Beheizen ebendieser. Der nächste Schritt wird eine Verpflichtung für Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Neubauten sein. Daher werden künftig Neubauten so gestaltet sein, dass pro Wohneinheit eine Kilowatt-Peak Photovoltaik-Leistung zu nutzen ist. Auch wird angedacht, 50 Prozent der Dachflächen von Büro-, Gewerbe- und Industriegebäuden mit dieser Technologie auszustatten, um die nachhaltigste Energiebasis, die Sonne, aktiv zu nutzen. Supermärkte könnten auf diese Weise zum Beispiel Energie zum Kühlen des Gebäudes oder der Vitrinen beziehen – und das ohne Speicherung.

 

Seitinger: „Raumplanung vor Raumordnung“

In enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ist die Frage der Baudichte neu zu ordnen, um die Ressource Boden zu erhalten, das Thema Stärkung der Ortszentren massiv weiterzuentwickeln und speziell in der Landeshauptstadt das Zusammenspiel zwischen Wohnen und Mobilität, insbesondere die Radwegeanbindung und der öffentliche Verkehr, raumordnungspolitisch prioritär zu behandeln. „Die Raumplanung muss daher in Zukunft bedeutender sein als die Raumordnung, um Fehler aus der Vergangenheit nicht ein zweites Mal zu machen“, so Seitinger.

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