100 Projekte für Österreich

Es ist sind nur noch wenige Tage bis zur Nationalratswahl 2019! Wir wollen 100 Projekte umsetzen, damit wir den Weg der Veränderung fortsetzen können. Die 100 thematisch breit gefächerten Projekte kommen dabei aus der Mitte der Gesellschaft und spiegeln die Breite unserer neuen Volkspartei wider.

Als neue Volkspartei wollen wir unseren Reformweg und weitere Entlastungsmaßnahmen in Österreich fortsetzen, um unser Land wieder an die Spitze zu bringen.

Die „100 Projekte – Unser Weg für Österreich“ sind in drei Bereiche aufgeteilt und werden in den kommenden Wochen im Detail präsentiert. Die Bereiche sind die Wirtschaft, die Umsetzung der Steuerreform und keiner neuen Schulden, den Erhalt unseres Sozialstaates, die Stärkung des ländlichen Raums, die Bewahrung unserer österreichischen Identität, den Kampf gegen den politischen Islam und auch eine starke Stimme auf europäischer Ebene, um notwendige Veränderungen in der EU einzuleiten.

 

 

Asyl & Migration.

1.) Illegale Migration weiter bekämpfen – Reform des Asylsystems auf europäischer Ebene

Unsere strikte Asylpolitik zeigt Wirkung: 2018 wurden 85 Prozent weniger Asylanträge gestellt als noch drei Jahre zuvor. Unser Kampf gegen illegale Migration muss entschlossen fortgesetzt werden. Österreich konnte im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft eine entscheidende Trendwende in der europäischen Migrationspolitik erzielen: Nicht mehr die Frage der Flüchtlingsverteilung, sondern der Schutz der EU-Außengrenze wurde in den Mittelpunkt gerückt. Hierfür ist eine rasche Stärkung der EU-Grenzschutzagentur Frontex notwendig, sowie eine enge Kooperation mit den Transit- und Herkunftsländern. Wir müssen weiterhin konsequent gegen das illegale Schlepperwesen vorgehen und die Anreize minimieren, dass Menschen sich auf den lebensgefährlichen Weg nach Europa machen, nur aufgrund der Aussicht auf ein besseres Leben und ohne Fluchtgrund, wie er in der Genfer Flüchtlingskonvention vorausgesetzt ist. Die konsequente Linie in der Migration darf auch nicht wieder aufgeweicht werden, wie dies in manchen europäischen Hauptstädten derzeit angedacht wird. Ganz im Gegenteil setzen wir uns für eine Reform des Asylsystems auf europäischer Ebene eine: Das durchwinken von illegalen Migranten muss ein Ende haben. Es muss künftig Strafen für Staaten geben, die illegale Migranten einfach durchwinken, das Dublin-Abkommen aushebeln oder nicht gegen Schlepperei vorgehen. Im Rahmen eines neuen EU-Vertrags sollte dafür ein entsprechender Sanktionsmechanismus vorgesehen werden.

 

2.) Stopp der Zuwanderung ins Sozialsystem und konsequente Umsetzung der Mindestsicherung neu

Mit der Reform der Mindestsicherung, dem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Stopp der Zuwanderung ins Sozialsystem gelungen. Die neue Sozialhilfe als Grundsatzgesetz ist mit Juni 2019 in Kraft getreten. Die wichtigsten Bereiche des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzessind dadurch bundeseinheitlich geregelt worden. Nun müssen die Bundesländer auf Basis dieser Grundlage ihre eigenen Gesetze erlassen. Wir setzen uns dafür ein, dass es zu einer konsequenten Umsetzung in den Bundesländern kommt. Denn nur so kann auch effektiv sichergestellt werden, dass Asylberechtigte erst dann die volle Mindestsicherung bekommen, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind, unter anderem ein bestimmtes Sprachniveau.

 

3.) Taskforce Sozialleistungen für Zuwanderer

Um weitere Bereiche zu identifizieren, in denen es ein größeres Export-Potenzial gibt, soll in der nächsten Legislaturperiode eine breit angelegte Taskforce gestartet werden, die alle sozialen Leistungen für Zuwandererscreent und potenziellen Missbrauch identifiziert. Die Zahlen sprechen für sich: mehr als 130.000 Kinder, für die wir Familienbeihilfe im Ausland zahlen,33.000 gestohlene und 163.000 verlorene E-Cards pro Jahr, mehr als 200 Mio. Außenstände bei ausländischen Krankenkassen, überfüllte Ambulanzen in den Spitälern und viele Fakten mehr. Bis jetzt sind die Daten darüber, wer welche Leistungen erhält, nur bruchstückhaft vorhanden und es gibt kaum Vernetzung zwischen den Gebietskörperschaften und Organisationen. Im Rahmen der Taskforce sollen auch die gesetzlichen Änderungen ausgearbeitet werden, damit es in Zukunft einen automatisierten Datenaustausch, schärfere und automatische Kontrollen gegen Sozialmissbrauch gibt und die Strafen entsprechend wirksam sind.

 

Integration.

4.) Österreichische Identität bewahren: Bekenntnis zu unserer Kultur und unserer Tradition

Österreich ist eine solidarische Gesellschaft. Wer hier leben möchte, muss seinen Beitrag leisten, sich an die Regeln halten und unsere Werte akzeptieren. Es ist unsere Aufgabe, dass wir unsere Kultur und das, was sie ausmacht, bewahren. Als Teil unserer Kultur, die neben dem Judentum und der Aufklärung viele Jahrhunderte vor allem auch vom Christentum geprägt wurde, sehen wir das Kreuz und die christlichen Feste. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir diese Werte hochhalten und den Menschen, die in unser Land zuwandern, näherbringen wollen bzw. erwarten, dass sie sich für unsere Kultur interessieren und unsere Art zu leben respektieren. Deswegen gibt es von uns ein klares Bekenntnis zum Kreuz im Klassenzimmer und zu den christlichen Traditionen, die wir in Österreich feiern.

 

5.) Vielfältige Angebote für eine gelungene Integration schaffen

Getreu dem Motto „Integration durch Leistung“ wollen wir Anreize schaffen, damit sich Menschen, die nach Österreich kommen, auch in unsere Gesellschaft integrieren. Deswegen müssen die Angebote an Integrations und Wertekursen weiter ausgebaut werden. Es ist auch notwendig, dass ausreichend Deutschkurse angeboten werden – denn die Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für eine gelungene Integration. Der Österreichische Integrationsfonds spielt hier eine zentrale Rolle und soll die einheitlichen Qualitätsstandards der verschiedenen Angebote sicherstellen. Das Projekt „Zusammen Österreich“, das Vorbilder von gelungener Integration mit jungen Menschen in Kontakt bringt, soll weiter ausgebaut werden. Auch zivilgesellschaftliche Integrationsprojekte sollen weiter gestärkt und gefördert werden.

 

6.) Integration durch das Bildungssystem verstärken

Mit der Einführung von Deutschförderklassen im vergangenen Schuljahr wurde ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Integration durch das Bildungssystem gesetzt. Die Ergebnisse österreichweit zeigen auch, dass die Maßnahme wichtig war, um die zugewanderten Schülerinnen und Schüler auf ein Sprachniveau zu bringen, damit sie überhaupt erst dem eigentlichen Unterricht folgen können. Die Deutschförderklassen sollen auch in Zukunft weiter fortgeführt werden. Während der Spracherwerb eine Grundvoraussetzung ist, gibt es natürlich noch viele andere Elemente, die wichtig sind für eine erfolgreiche Integration. Es braucht auch mehr Wissen über unsere Gesellschaft und unser Rechtssystem, um sich an unsere Grundwerte anpassen zu können. Deswegen soll ein eigenes Fach „Staatskunde“ geschaffen werden. In diesem sollen die Grundzüge unserer Verfassung und des österreichischen Rechtsstaates, welche Werte und Traditionen uns prägen und auf welcher Kultur unser Land aufbaut, verpflichtend in unseren Schulen gelehrt werden. Dieses Fach soll bereits ab der 5. Schulstufe angeboten werden.

 

7.) Unterstützungsangebote in den Ferien und während des Schuljahres

Integration fängt schon von klein auf an – wir müssen die Kinder so früh wie möglich fördern und gegebenenfalls vorhandene Defizite ausgleichen. Deswegen soll es bei Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten, Lern- oder Sprachdefiziten verpflichtende Nachmittags- und auch Sommerkurse geben. Mit speziell geschulten Pädagoginnen und Pädagogen sollen sie so die, für die anderen Kinder, unterrichtsfreie Zeit nützen, um ihre Defizite auszugleichen und so mit ihren Klassenkolleginnen und -kollegen mithalten zu können. Mit einem breiten Unterstützungsangebot an den Schulen soll sichergestellt werden, dass Kinder aus migrantisch geprägten Elternhäusern gute Chancen haben, eine erfolgreiche Schullaufbahn zu absolvieren und eine gute Ausbildung für das spätere Berufsleben zu bekommen.

 

8.) Integration durch ehrenamtliches Engagement

Ehrenamt und Vereine sind das Rückgrat unserer Gesellschaft, vor allem im ländlichen Raum. Das beginnt bei der Arbeit bei der freiwilligen Feuerwehr oder beim Roten Kreuz, geht über die Aufrechterhaltung des lokalen Brauchtums und bis hin zur Organisation des gesellschaftlichen Lebens durch Sportveranstaltungen, Feste und andere Veranstaltungen, die das Leben der Menschen bereichern. Wir müssen diese Aktivitäten stärken und dabei die Menschen integrieren, die zugewandert sind und offen sind für unsere Kultur und unsere Werte. Wenn Menschen gemeinsam Verantwortung für eine gemeinsame Sache übernehmen, bauen sie auch schneller Vorbehalte ab und stellen das Gemeinsame vor das Trennende.

 

9.) Grundwehrdienst weiterentwickeln zur Schule der Nation

Der Grundwehrdienst ist nicht nur ein integraler Bestandteil unseres Bundesheeres, er ist auch eine Schule der Nation. Das Bundesheer soll für junge Staatsbürger nicht nur ein Ort sein, wo sie Verantwortung für unser Heimatland übernehmen und ihre staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen. Der Grundwehrdienst soll auch eine Zeit der Weiterbildung und der Integration in die Gesellschaft in Österreich sein. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass der Grundwehrdienst noch attraktiver gestaltet wird und auch die Zugangsvoraussetzungen so reformiert werden, dass möglichst viele junge Österreicher daran teilnehmen. Nur wer auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung wirklich nicht dazu in der Lage ist, soll auch in Zukunft nicht zum Heer oder Zivildienst. Für alle anderen gibt es eine Aufgabe. Wenn es nicht der klassische Grundwehrdienst ist, gibt es andere Einsatzmöglichkeiten, in denen jeder seinen Beitrag leisten kann. Daher soll es in Zukunft eine Reform der Tauglichkeitskriterien geben und eine zweite Tauglichkeitsstufe eingeführt werden: „Volltauglich“ heißt wie bisher uneingeschränkter Einsatz beim Bundesheer und beim Zivildienst, und „Teiltauglich“ eine Verwendung im Büro, in der Küche oder einer anderen individuell passenden Tätigkeit. Vorbild dafür ist die Schweiz: Dort gibt es seit Jahrzehnten eine Zwischenstufe „Zivilschutzdienst“ für eingeschränkt Taugliche (rund 15% der Stellungspflichtigen, diese werden zum Koch, Materialwart, zur Bürokraft etc. ausgebildet). Diese „Zivilschützer“ unterstützen dann z.B. militärische oder zivile Einsatzkräfte.

 

10.) Kopftuchverbot für Lehrerinnen in der Schule und für Kinder bis 14 Jahre

Lehrerinnen mit Kopftuch stellen eine gewisse weltanschauliche Haltung zur Schau und propagieren ein Gesellschaftssystem, in dem die Frau nicht dieselbe Stellung hat wie in unserer westlichen, aufgeklärten Gesellschaft. Wir wollen, dass die Schule ein Raum für die Entwicklung von Kindern fernab von gesellschaftspolitischen Zwängen ist. Darüber hinaus wollen wir, dass Lehrerinnen den staatlichen Bildungsauftrag erfüllen und dabei das Neutralitätsgebot einhalten. Ein Kopftuch ist ein deutlich sichtbares, demonstratives Symbol, das Schüler politisch beeinflussen kann. Deshalb soll es allen Lehrerinnen in Zukunft verboten werden, ein Kopftuch in der Schule zu tragen. Das Kopftuch ist ein weltanschaulich und ideologisch behaftetes Symbol mit großer Sichtbarkeit, das Mädchen aufgrund ihres Geschlechts gewisse Rollen zuschreibt. Wir wollen, dass sich Mädchen frei von diesen Stereotypen entwickeln können und Lehrerinnen ihnen dafür ein Vorbild sind. Um die Mädchen in der sensiblen Phase im Alter zwischen 10 und 14 Jahren zu schützen, soll das geltende Kopftuchverbot bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ausgeweitet werden.

 

11.) Reduktion von Sozialleistungen bei Vernachlässigung von Erziehungspflichten

Bei den Themen Gewalt an der Schule und Schulpflichtverletzungen spielen die Eltern eine wichtige Rolle. In vielen Familien – vor allem solchen mit Migrationshintergrund – gibt es dafür aber oft kein Problembewusstsein. Lehrerinnen und Lehrer haben oft sogar Bedenken, die Eltern von solchen Kindern vorzuladen, da es immer wieder zu Konfliktsituationen kommen kann. Der Staat zahlt den Eltern für ihre Kinder gewisse Sozialleistungen aus – diese übernehmen im Gegenzug die Verantwortung für ihre Kinder. Wenn diese Verantwortung vernachlässigt wird und die Kinder gewalttätig an der Schule werden oder länger unentschuldigt fernbleiben, braucht es wirksame Maßnahmen, um von den Eltern ihre Pflichten einzufordern. Deswegen soll es für Schulbehörden und die Jugendwohlfahrt möglich werden, einen Teil der Familienbeihilfe zu kürzen, falls andere Maßnahmen nicht wirksam sind. Es soll darüber hinaus geprüft werden, ob weitere Sozialleistungen gekürzt werden können. Die konkrete legistische Ausarbeitung soll bereits im ersten Jahr der neuen Regierung erfolgen.

 

12.) Regelmäßige Jobbörsen für nicht in den Arbeitsmarkt integrierte Asylberechtigte

Aufgrund der großen Migrationswelle in den Jahren 2015 und 2016 und der Asylverfahren, die in den Monaten und Jahren danach abgewickelt wurden, gibt es derzeit immer noch eine große Anzahl an asylberechtigten Menschen in Österreich, die voll vom Sozialsystem abhängig sind. Über 30.000 Asylberechtigte in Österreich sind derzeit auf Arbeitssuche. Um ihnen eine klare Perspektive zu vermitteln und sie schnell in den Arbeitsmarkt zu bringen, soll es regelmäßig eigene Jobbörsen für diese Zielgruppe geben, die das AMS organisiert.

 

13.) Zumutbarkeitskriterien bei der Jobvermittlung für Asylberechtigte verschärfen

Gerade für Menschen, die noch nicht so lange in Österreich sind und daher regional noch keine starke Verwurzelung haben, muss es möglich sein, dass sie bei Arbeitslosigkeit auch Jobs annehmen, die in einem anderen Bundesland sind. Es kann nicht sein, dass jemand, der erst seit kurzem in Österreich ist, einen Job ablehnt und weiter durch den Staat unterstützt wird, nur weil die Arbeit in einem anderen Bundesland zu finden ist. Dafür muss die überregionale Vermittlung des AMS verstärkt und ein neuer Kriterienkatalog entwickelt werden, der festlegt, ob eine Arbeit in einem anderen Bundesland angenommen werden muss oder nicht. Wie sehr jemand an einem Ort verwurzelt ist, muss dabei berücksichtigt werden. Das Alter, die Aufenthaltsdauer, die Meldedauer und der Familienstand sind ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Kampf gegen Extremismus und Hass.

14.) Gesetzliches Verbot des politischen Islams

Um den Anfängen zu wehren, sollen in der nächsten Legislaturperiode gesetzliche Bestimmungen ausgearbeitet werden, die der Ausbreitung des politischen Islams in Österreich einen Riegel vorschieben. In der vergangenen Legislaturperiode wurde bereits durch das Verbot von Symbolen von Organisationen des politischen Islams ein erster wichtiger Schritt gesetzt. Die neue Volkspartei setzt sich dafür ein, dass es in Zukunft auch weitere gesetzliche Bestimmungen geben soll gegen den politischen Islam. Darunter sollen auch strafgesetzliche Bestimmungen fallen, die eine Betätigung im Sinne des politischen Islams mit Freiheitsstrafen verbieten. Zudem soll es einen strafgesetzlichen Erschwerungsgrund geben für religiös-fundamentalistisch motivierte Verbrechen.

 

15.) Ehealter auf 18 Jahre anheben und Verbot der Heirat von Cousins

Wir wollen keine Mehrfach-, Kinder- oder Zwangsehen in Österreich dulden. Deshalb sollen diese Tendenzen auch wirksam bekämpft werden: Das Ehefähigkeitsalter soll generell auf 18 Jahre angehoben werden. Ehen, die vor diesem Alter geschlossen werden, sollen, ähnlich wie dies auch in Deutschland geregelt ist, keine Gültigkeit haben (abgestufte Nichtigkeit). Außerdem soll die Staatsanwaltschaft bei einer Kinderehe Nichtigkeitsklage einbringen können. Erb- und familienrechtliche Regelungen (z.B. Unterhalt) im Fall von Nichtigerklärung von Kinderehen und Mehrfachehen müssen evaluiert und novelliert werden. Die Heirat zwischen Cousins ist in Österreich zwar eher selten, aber rechtlich möglich. Studien belegen immer wieder, dass die Gefahr von schweren Behinderungen und Fehlbildungen von Kindern besonders hoch ist, wenn die Eltern miteinander verwandt sind. Durch die Zuwanderung aus Ländern, in denen die Ehe zwischen Cousin und Cousine eher üblich ist, gewinnt das Thema aber wieder stärker an Relevanz. Deshalb soll das Eheverbot auf Cousins ausgeweitet werden.

 

16.) Kampf gegen Paralleljustiz

Wir stehen für eine Demokratie, in der die Regeln für alle Menschen gleich sind und wollen keine Parallelsysteme in Österreich. Islamische Friedensrichter und Schiedsgerichte, wie es sie in Großbritannien (Islamic Sharia Council) und vereinzelt auch schon in Deutschland gibt, haben in Österreich keinen Platz. Derartige Systeme zuzulassen ist falsch verstandene Toleranz. Wir werden deshalb mit allen Mitteln gegen die Einrichtung von parallelen Justizsystemen vorgehen. Auch wenn es keine eigenen Scharia-Gerichte gibt, ist es dennoch so, dass auch in Österreich Scharia-Rechtsprechung zur Anwendung kommen kann. Zwar muss diese im Rahmen des ordre public stattfinden, also den grundlegenden Wertvorstellungen des österreichischen Rechtssystems übereinstimmen, trotzdem kommen Regeln zur Anwendung, die nicht Teil des österreichischen Rechtssystems sind. In Zukunft soll in Österreich unabhängig von der Staatsbürgerschaft österreichisches Recht anzuwenden sein und nicht das Scharia-Recht.

 

17.) Schaffung einer Dokumentationsstelle für den politischen Islam

Ein weiteres Problem, das sich im Kampf gegen den politischen Islam stellt, ist die fehlende Aufbereitung von Informationen und wissenschaftliche Erforschung des politischen Islams. Anders als beim Rechtsextremismus gibt es keine eindeutig legitimierte staatliche Stelle in Österreich, die sich mit den Strömungen des politischen Islams befasst, die zwar noch nicht strafrechtlich relevant sind, aber die politische und gesellschaftliche Grundordnung in Österreich gefährden. Es gibt somit keine Stelle, die Aktivitäten des politischen Islams beobachtet, dokumentiert und für die Öffentlichkeit und die Politik aufarbeitet. Deswegen soll in der nächsten Legislaturperiode, ähnlich dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) zur Beobachtung des Rechtsextremismus, eine unabhängige Dokumentationsstelle für den politischen Islam geschaffen werden. Die Dokumentationsstelle soll Schnittstelle zwischen (Sicherheits-)Behörden, Multiplikatoren und der muslimischen Gemeinschaft sein und zur besseren Koordination der Präventions- und Aufklärungsarbeit zum politischen Islam beitragen. So soll ein wirksamer Warnmechanismus für antidemokratische Strömungen etabliert und relevante Stellen sowie die Öffentlichkeit frühzeitig sensibilisiert werden, um den Rechtsstaat und unsere freie Gesellschaft vor dem politischen Islam besser zu schützen.

 

18.) Auflösung von extremistischen Vereinen vereinfachen (z.B.: Identitäre) und Einführen eines

Extremismus-Berichts des BVT Das Vereinsrecht sieht vor, dass ein Verein in Österreich aufgelöst werden kann, wenn er gegen Strafgesetze verstößt. Was allerdings nicht vorgesehen ist: dass eine Vereinsauflösung auch von den Behörden vorgenommen werden kann, wenn der Verein genutzt wird, um extremistisches oder staatsfeindliches Gedankengut zu verbreiten. Im Falle der Identitären wäre auf diese Weise ein effektiveres Vorgehen der Behörden gegen den modernisierten Rechtsextremismus möglich. Deswegen soll es eine Änderung des Vereinsrechts geben, damit in Zukunft Vereine, die extremistischen Organisationen zuzurechnen sind, leichter aufgelöst werden können. Da die Bedrohungen durch extremistische Strömungen – sowohl durch politisch als auch durch religiös motivierten Extremismus – ständig zunehmen, soll es in Zukunft einen eigenen Extremismus- Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geben. In diesem Bericht sollen die verschiedenen Gruppierungen und Organisationen im rechts- bzw. linksextremen und islamistischen Bereich näher dargestellt und strukturiert analysiert werden, welches Bedrohungspotential von ihnen ausgeht. Mit dieser Informationsgrundlage können andere Behörden und Teile der staatlichen Verwaltung, aber auch die Zivilgesellschaft besser den Kampf gegen den Extremismus unterstützen und Österreich noch sicherer machen vor dem Einfluss von extremistischen Gruppierungen.

 

19.) Härtere Strafen für Verhetzung einführen

Hate-Speech ist ein Phänomen, das immer stärker zunimmt. Vor allem im digitalen Zeitalter, wo es sehr leicht ist, Inhalte schnell zu verbreiten. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass Hate-Speech und ähnliche Vergehen gegen Demokratie, Rechtsstaat, Religionen, aber auch gegen Personen- oder Gesellschaftsgruppen härter bestraft werden.

 

20.) Kampf gegen Hass im Netz

Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Gerade in Online-Medien werden allerdings immer wieder die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten in Richtung Verhetzung, Hass und andere strafbare Tatbestände. Da es aber keine gesetzliche Grundlage gibt für den Nachweis der Identität von Postern vor allem in Online-Foren, bleiben viele Verstöße ungeahndet. Mit der Klarnamenpflicht soll geregelt werden, dass niemand komplett anonym im Internet unterwegs sein kann. Auf allen relevanten Plattformen, wo Meinungsaustausch passiert, soll in Zukunft die Identität der Schreiber hinterlegt werden – das soll schon im Zuge der Registrierung passieren.

 

Pflegefrage endlich langfristig sichern.

21.) Einführung einer Pflegeversicherung.

Wir versichern in unserem Sozialversicherungssystem die Grundrisiken des Lebens: Krankheit, Alter, Unfälle und Arbeitslosigkeit. Da die Menschen immer älter werden, ist auch die Pflegebedürftigkeit immer mehr zu einem Grundrisiko des Lebens geworden. Deswegen soll eine 5. Säule der Sozialversicherung etabliert werden. So wie in der Pensionsversicherung soll es auch bei der Pflegeversicherung eine Abgangsdeckung durch das Bundesbudget geben.

 

22.) Einführung eines Pflege-daheim-Bonus in der Höhe von bis zu 1.500 Euro.

Die meisten Menschen wollen ihren Lebensabend, solange es geht, in den eigenen vier Wänden verbringen. Das fordert die Angehörigen oft sehr heraus. Es gibt in Österreich über 800.000 Menschen, die Angehörige von zu pflegenden Menschen sind. Sie leisten großartige Arbeit, oft unter Doppelbelastung durch einen Job oder auch durch größere Distanzen, die vielfach mehrmals pro Woche zurückgelegt werden müssen. Wertschätzung für diese überaus wichtige Tätigkeit bekommen sie dafür häufig nur eine geringe. Das soll sich jetzt ändern. Wir wollen pflegende Angehörige endlich wertschätzen für den großartigen Beitrag, den sie Tag für Tag leisten. Das Pflegegeld in der aktuellen Form macht keinen Unterschied, wo die Pflege stattfindet und wer sie erbringt. In Zukunft soll es einen Pflege-daheim-Bonus in der Höhe von 1.500 Euro pro Pflegebedürftigem für die pflegenden Angehörigen geben. Dieser Anspruch soll ab der Pflegestufe 3 bestehen, wenn ein Angehöriger zuhause betreut wird. Der gleiche Wohnsitz ist nicht erforderlich, der Anspruch kann auch zwischen mehreren Angehörigen aufgeteilt werden. Bei Pflegestufe 1 soll es 500 Euro geben, bei Pflegestufe 2 sind 1.000 Euro vorgesehen.

 

23.) Lückenschluss bei der Ausbildung im Pflegebereich.

Schon heute sind wir mit einem Mangel an Pflegepersonal konfrontiert. Dabei gäbe es genügend Jugendliche, die sich für den Pflegeberuf interessieren. Da es aber eine Lücke im Ausbildungssystem gibt, gehen viele der Interessenten andere berufliche Wege. Wir setzen uns daher für die Pflegelehre und eine höhere Lehranstalt für Pflege ein. Die Pflegelehre soll vor allem jenen eine Möglichkeit bieten, die sich bereits nach dem Pflichtschulabschluss für die Pflege interessieren.

 

24.) Palliativpflege und Hospiz in die Regelfinanzierung überführen.

Eine besondere Form der Pflege stellt die Palliativ- und Hospizpflege dar. Diese versucht, Menschen mit unheilbaren Krankheiten ein Lebensende in Würde und mit wenig Schmerzen zu ermöglichen. Bisher hat diese Form der Pflege in Österreich im Wesentlichen dank des Engagements vieler Ehrenamtlicher funktioniert. 3.500 Ehrenamtliche betreuen mittlerweile 13.000 Patientinnen und Patienten. Wir sehen es als unsere gesellschaftliche Pflicht, den Menschen und ihren Angehörigen in dieser schwierigen Zeit eine unkomplizierte und unbürokratische Stütze zu bieten und diese besondere Form der Pflege ausreichend zu fördern. Im Rahmen des zeitlich begrenzten Pflegefonds wurden Geldmittel für den Ausbau von Hospiz und Palliativpflege zweckgewidmet. Die Finanzierung soll in der nächsten Legislaturperiode auf dauerhaft sichere Beine gestellt werden, damit es Planungssicherheit für die Einrichtungen und Projekte gibt.

 

Gesundheitssystem weiter stärken.

25.) Mehr Ärzte in Österreich von österreichischen Medizinuniversitäten und Landarztstipendien einführen.

Die Gründe, warum es immer schwieriger wird, Ärzte für gewisse Stellen zu finden, sind vielfältig. Gerade im ländlichen Raum ist das ein großes Thema. Einerseits ist die Zahl der Ärzte, die wir ausbilden und die das Studium abschließen, begrenzt. Andererseits verlassen auch viele von ihnen Österreich aufgrund z.T. besserer Arbeitsbedingungen und Bezahlung in anderen Ländern. Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, setzen wir uns für eine kontinuierliche Ausweitung des bestehenden Angebots an Plätzen für das Medizinstudium ein. Das allein wird unser Problem allerdings nicht lösen. Deswegen wollen wir darüber hinaus auch eine Verpflichtung einführen für alle, die ihr Studium an einer Medizinuniversität in Österreich absolviert haben, als Ärztin oder Arzt in Österreich für eine gewisse Zeit zu arbeiten. Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, so sollen sie Teile der Kosten für das Studium zurückzahlen müssen. Darüber hinaus soll es auch einen positiven Anreiz in Form eines Landarztstipendiums geben, wenn junge Ärzte bereit sind, eine Stelle im ländlichen Raum zu übernehmen.

 

26.) Konsequente Umsetzung der Sozialversicherungsreform.

Mit der Reform der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5 haben wir einen wichtigen ersten Schritt in Richtung eines faireren Gesundheitssystems geschafft. Wir dürfen hier aber nicht aufhören, sondern müssen weiterarbeiten und Leistungen weiter vereinheitlichen. Langfristig ist es unser Ziel, im Gesundheitssystem gemeinsam mit allen Ländern in diesem Bereich die Finanzierung aus einer Hand sicherzustellen.

 

27.) Prävention im Gesundheitssystem stärken.

Österreich gehört zu den Ländern mit der höchsten Lebenserwartung. Dem stehen aber vergleichsweise geringe gesunde Lebensjahre gegenüber. Wir liegen bei den gesunden Lebensjahren im europäischen Vergleich nur im Mittelfeld, und das obwohl die Ausgaben im Gesundheitsbereich immer weiter steigen und vergleichsweise hoch sind. Ein Grund dafür ist, dass viele Österreicher gar nicht wissen, wie sie ihre eigene Gesundheit fördern können. Wir wollen deshalb, dass jede Österreicherin und jeder Österreicher – egal in welchem Alter, vom Kindergarten bis zur Pension – weiß, was für seine Gesundheit am besten ist und wohin er sich wenden kann. Dafür brauchen wir eine umfassende Präventionsstrategie, die sicherstellt, dass Prävention, egal in welchem Bereich, an oberster Stelle steht. In allem, was wir tun, muss immer der Mensch im Mittelpunkt stehen: Um die Lebensqualität bis ins hohe Alter zur gewährleisten, wollen wir eine Verbesserung der allgemeinen Gesundheit der Bevölkerung erreichen und die Eigenverantwortung und Handlungskompetenzen jedes Einzelnen stärken.

 

Den Sozialstaat stärken.

28.) Anreize setzen für die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung älterer Mitarbeiter sind diese für das Unternehmen äußerst wichtig und sollen daher länger im Erwerbsleben gehalten werden. Insofern ist es notwendig, dass verbesserte Anreize für Arbeitgeber geschaffen werden, ältere Arbeitnehmer einzustellen. Hier wollen wir konsequent den Weg der Entlastung durch die Reduktion von Steuern und Abgaben weitergehen, statt bürokratische Fördermodelle zu verfolgen, die in der Regel teurer und weniger effektiv sind.

 

29.) Pensionen nachhaltig sichern.

Auch in Zukunft sollen die Pensionen der Österreicherinnen und Österreicher nachhaltig gesichert werden und der Wertverlust aufgrund der Inflation soll jedes Jahr ausgeglichen werden. Wenn es die Staatsfinanzen zulassen, soll es für kleine und mittlere Pensionen auch eine Erhöhung über der Inflationsrate geben. Sonderpensionsprivilegien sind hingegen weiterhin konsequent zu durchforsten und zu reduzieren.

 

30.) Erleichterungen für Menschen mit Behinderung und Einführung eines Lohns statt Taschengelds.

Menschen mit Behinderung sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und sie leisten einen sehr wertvollen Beitrag in ihr. Die Arbeit von Menschen mit Behinderung sollte noch mehr wertgeschätzt werden. Personen mit Behinderung erhalten in den von den Ländern anerkannten Einrichtungen für ihre Beschäftigung keine Entlohnung, sondern ein Taschengeld, das unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass in Gesprächen mit den Ländern sichergestellt wird, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft einen Lohn anstatt Taschengeld bekommen. Damit einhergehend müssen Menschen mit Behinderung, die in geschützten Werkstätten arbeiten, künftig nicht nur unfallversichert werden, sondern sollen auch alle anderen sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche erwerben können. Darüber hinaus soll es weitere Erleichterungen für Menschen mit Behinderung geben, wie zum Beispiel das Forcieren von barrierefreiem Bauen und Wohnen.

 

Leistbares Wohnen sicherstellen.

31.) Mehr Angebot und mehr Eigentum im Wohnbau.

Unsere Überzeugung ist es, dass wir Anreize setzen müssen, damit mehr Wohnraum geschaffen wird. Durch ein größeres Angebot werden auch die Mietpreise weniger stark ansteigen. Dazu soll geprüft werden, welche baurechtlichen Vorschriften im sozialen Wohnbau ggf. nur eingeschränkt angewendet werden können (z.B. Anzahl der Auto-Stellplätze etc.), damit ein Bauen zu geringeren Kosten möglich ist. Außerdem soll verstärkt die Möglichkeit des Mietkaufs angeboten werden. Der Mieter hat dann nach einer gewissen Zeit die Möglichkeit, die Wohnung zu kaufen. So erhöhen wir die Eigentumsquote beim Wohnen und schaffen mehr soziale Absicherung für das Alter.

 

32.) Einführung des Bestellerprinzips bei Maklergebühren.

In Österreich darf ein Immobilienmakler laut Verordnung einem zukünftigen Mieter grundsätzlich maximal zwei Monatsmieten als Provision für die vermittelte Wohnung berechnen. Auch wenn diese Beträge als Höchstbeträge geregelt sind, ist es zumeist so, dass es für einen Wohnungssuchenden hier gegenüber einem Makler keinen Verhandlungsspielraum gibt. Durch diese Regelung entstehen Wohnungsmietern, noch bevor sie eingezogen sind, hohe Kosten. Neben der Maklerprovision ist dann nämlich auch noch eine Kaution zu entrichten, es sind Möbel zu kaufen und andere Anschaffungen zu tätigen. Deutschland hat bei der Maklerprovision einen anderen Weg beschritten und schon 2015 das Bestellerprinzip für die Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt. Das heißt: Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, dann soll er diesen auch bezahlen. Er darf dann diese Kosten nicht an den zukünftigen Mieter weiterverrechnen. Wir setzen uns dafür ein, dass das Bestellerprinzip für die Vermittlung von Mietwohnungen auch in Österreich eingeführt wird. In Zukunft sollen Provisionen von jener Seite bezahlt werden, die den Auftrag für die Vermittlung einer Mietwohnung gibt.

 

33.) Abschaffung der staatlichen Nebenkosten aufs erste Eigenheim bis zu 20.000 Euro.

Die Schaffung von Eigentum ist die beste Absicherung gegen Armut im Alter. Im internationalen Vergleich hat Österreich allerdings einigen Aufholbedarf, was das Eigentum beim Wohnen betrifft. Hier wollen wir Anreize setzen, damit auch jüngere Menschen den Schritt zum Eigentum wagen. Neben den mittlerweile immer weiter steigenden Preisen für Grundstücke, Häuser und Wohnungen entstehen aber zusätzlich noch erhebliche Nebenkosten beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Was die staatlichen Steuern und Gebühren wie Grunderwerbssteuer oder Eintragungsgebühren ins Grundbuch betrifft, sollen diese in Zukunft beim Kauf des ersten Eigenheims bis zu einem Betrag von 20.000 Euro erlassen werden.

 

Mehr Steuergerechtigkeit.

34.) Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40% senken.

Österreich ist nach wie vor ein Hochsteuerland und hat eine der höchsten Steuer- und Abgabenquoten weltweit. Innerhalb der letzten 1,5 Jahre konnten erste Schritte einer Entlastung gesetzt werden. Mit dem Familienbonus, der Entlastung von kleinen Einkommen und der Senkung des Mehrwertsteuer-Satzes im Tourismus konnten ganz konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, die die Steuer- und Abgabenlast in den kommenden Jahren reduzieren. Auch die geplante Entlastung für 2020, die einen Sozialversicherungs-Bonus für Einkommen bis 2.200 Euro und damit eine weitere Entlastung vorsieht, ist auf dem Weg und wird noch vor der Wahl beschlossen. Dieser Weg muss auch nach der Wahl konsequent weitergegangen werden. Für uns ist aber sehr klar, dass diese Entlastung nicht mit neuen Steuern wie Vermögens- oder Erbschaftssteuern gegenfinanziert werden soll. Es ist weiterhin unser Ziel, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40% zu senken und so den Menschen mehr von ihrem hart erarbeiteten Geld zu überlassen.

 

35.) Neue Lohnsteuer-Tarifstufen 20/30/40%.

Die Lohn- und Einkommensteuer ist eine jener Steuern mit dem höchsten Gesamtaufkommen und wird von knapp 7 Millionen Menschen in Österreich bezahlt (selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige, aber auch Pensionisten). Das letzte Mal wurden die Steuersätze 2016 angepasst. Die untersten drei Stufen betragen derzeit 25/35/42%. Insgesamt gibt es sechs Progressionsstufen. Damit vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlastet werden, sollen die Steuersätze der ersten Progressionsstufen der Lohn- und Einkommensteuer auf 20/30/40% abgesenkt werden.

 

36.) Steuerlast für Unternehmen reduzieren.

Die Steuerlast für Unternehmen in Österreich ist im internationalen Vergleich sehr hoch. Es sind die Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Wohlstand in Österreich sichern. Es müssen daher attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen in Österreich geboten werden, damit die derzeitigen Arbeitsplätze abgesichert und neue geschaffen werden. Deswegen müssen wir die Steuerlast für Unternehmen reduzieren, um weiterhin als attraktiver Standort für Investitionen im internationalen Vergleich mithalten zu können.

 

37.) Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn bis 3.000 Euro steuerfrei und Überstunden steuerlich entlasten.

Derzeit besteht bei Beteiligungen von Mitarbeitern am Unternehmensgewinn keine abgabenrechtliche Begünstigung. Damit es attraktiver wird, Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und die Interessen von Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch besser in Einklang zu bringen, soll eine Begünstigung für Mitarbeitererfolgsbeteiligungen in Höhe von maximal 10% des Gewinns und jährlich bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer eingeführt werden. Außerdem lohnt sich die Bereitschaft für Mehrleistung momentan wenig, da die Grenzbelastung (Steuern und SV-Abgaben) bei jeder zusätzlichen Arbeitsstunde ab der 11. Überstunde sehr hoch ist, da nur die ersten 10 Überstunden steuerlich bessergestellt sind. Um jene, die mehr leisten, nicht auch noch finanziell zu bestrafen, wollen wir die Anzahl der begünstigten Stunden ausweiten.

 

38.) Abschaffung der kalten Progression.

Die kalte Progression ist die schleichende Steuererhöhung durch die starren Grenzsätze des progressiven Lohnsteuertarifs. Mit jeder Lohnerhöhung zahlt man nicht den durchschnittlichen Steuersatz mehr, sondern den Grenzsteuersatz. Damit diese zusätzliche jährliche Steuerbelastung abgeschafft wird, setzt sich die neue Volkspartei für eine regelmäßige Anpassung der Grenzwerte für die Progressionsstufen und ein Ende der kalten Progression ein.

 

39.) Ökologisierung des Pendlerpauschales.

Das Pendlerpauschale ist ein wichtiger Faktor für die Stärkung des ländlichen Raums. Bisher sind aber ökologische Aspekte komplett unberücksichtigt. Jemand, der täglich mit der Bahn oder mit einem elektrisch betriebenen Fahrzeug in die Arbeit pendelt, bekommt dasselbe Pauschale wie jemand, der mit einem großen SUV fährt. Hier müssen zusätzlich neue ökologische Aspekte berücksichtigt werden und positive Anreize für klimafreundliche Transportmittel gesetzt werden.

 

Mehr Unterstützung für Frauen und Familien.

40.) Mehr Flexibilität bei Kinderbetreuungseinrichtungen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist heutzutage immer noch teilweise schwierig zu organisieren, vor allem dort, wo die Kinderbetreuungseinrichtungen nur eingeschränkte Öffnungszeiten haben. Wir wollen beim Abschluss der nächsten 15a-Vereinbarungen über die Bereitstellung von Bundesmitteln für die Kinderbetreuung der unter 6-Jährigen und für die Nachmittagsbetreuung mehr Geld zur Verfügung stellen – mit einem Fokus auf jene Gebiete in Österreich, wo es noch Aufholbedarf bei der Flexibilität der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen gibt. Außerdem stellt die Kinderbetreuung während der Schulferien berufstätige Eltern vor eine Herausforderung. Das ist während der Sommerferien so, aber auch bei den anderen Ferien während des Jahres. Besonders schwierig ist es, wenn die Ferienregelungen von Schule zu Schule unterschiedlich sind. Die neu eingeführten, österreichweit einheitlichen Herbstferien sind deswegen eine große Erleichterung für Eltern, vor allem wenn die Kinder in unterschiedliche Schulen gehen. Mit der neuen Regelung soll aber auch einhergehen, dass qualitative Angebote für die Kinderbetreuung geschaffen werden, damit die Eltern, die sich während dieser Zeit nicht freinehmen können, ihre Kinder gut betreut wissen. Auch der Ausbau und die Qualität von Kinderbetreuung während anderer Ferienzeiten soll weiter forciert werden.

 

41.) Automatisches Pensionssplitting bei gemeinsamen Kindern bis zum 10. Lebensjahr.

Für jenen Elternteil, der sich nach der Geburt eines Kindes hauptsächlich der Betreuung widmet, ist es nur fair, wenn diese Zeit entsprechend für die Pension angerechnet wird. Die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes die Pensionsversicherungsbeiträge aufzuteilen, gibt es bereits seit 2005, doch sie wird kaum genützt. Daher wollen wir, dass ein automatisches Pensionssplitting mit einer Opt-out-Möglichkeit eingeführt wird. Bei der Geburt eines Kindes wäre die Aufteilung der Pensionsversicherungsbeiträge somit der Regelfall; eine Opt-out-Möglichkeit sichert die Wahlfreiheit. Die Pensionsversicherungsbeiträge können derzeit freiwillig bis zum 7. Lebensjahr des Kindes geteilt werden. Wir wollen eine Ausdehnung dieser Möglichkeit bis zum 10. Lebensjahr, um die Gehaltseinbußen durch Teilzeitarbeit besser auszugleichen. Zudem soll das Pensionssplitting auch dann ermöglicht werden, wenn Angehörige gepflegt werden. Diese Maßnahme wird einen nachhaltig positiven Effekt im Kampf gegen die Altersarmut von Frauen haben.

 

42.) Mehr Plätze in Schutzeinrichtungen für Frauen.

Mit dem Gewaltschutzpaket wurden gesetzliche Maßnahmen getroffen, um Gewaltopfer noch besser vor möglichen Tätern zu schützen. Wichtig ist auch, das Angebot an Plätzen der Unterstützungseinrichtungen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zu erweitern. Das reicht von einem Ausbau der Beratungsstellen über eine Bereitstellung von mehr Übergangswohnungen bis hin zu einer höheren Anzahl an Plätzen in Frauenhäusern. In der nächsten Legislaturperiode sollen dafür die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

43.) 40% Frauenquote in Aufsichtsräten von Unternehmen der öffentlichen Hand.

Die öffentliche Hand hat eine wichtige Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft. Über die Jahre hat sich ein differenziertes System an Zentralstellen, ausgelagerten Dienststellen und Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand entwickelt. Es ist üblich, dass die Eigentümerinteressen in Unternehmen der öffentlichen Hand durch Aufsichtsräte ausgeübt werden, die von den Ministerien besetzt werden. Um hier Frauen auch die entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, soll sich die nächste Bundesregierung als Ziel setzen, den Frauenanteil in jedem Aufsichtsrat auf mindestens 40% bis zum Ende der Legislaturperiode zu erhöhen.

 

44.) Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum Eltern-Kind-Pass.

Der Mutter-Kind-Pass stellt eine wichtige Begleitmaßnahme mit Beginn einer Schwangerschaft dar, indem er die gesundheitliche Vorsorge von Schwangeren und Kleinkindern unterstützt. Im Sinne einer umfassenderen Erfassung der individuellen Entwicklung des Kindes muss das Leistungsspektrum des Passes bis zum 18. Lebensjahr in Form eines Eltern-Kind-Passes (Entwicklungspass) erweitert werden. Der neue Pass soll auch um die Komponenten Bildung und Integration erweitert werden, um so ein möglichst umfassendes Bild über den jungen Menschen zu bekommen und ihm die bestmöglichen Chancen für sein Leben zu bieten. Auch im Gesundheitsbereich ändern sich die Einflüsse von außen und der Stand der Wissenschaft stetig. Deswegen sind heutzutage andere Untersuchungen notwendig, als dies bei Einführung des Mutter-Kind-Passes der Fall war. Die Untersuchungen müssen daher erweitert werden, insbesondere müssen gesonderte Beratungen in Bezug auf den Lebensstil (z.B. Ernährung, Bewegung etc.) stattfinden. Außerdem muss auch explizit auf Prävention und den speziellen Bereich der Impfaufklärung ein Fokus gelegt werden. Nachdem dem Mutter-Kind-Pass für die gesundheitliche Vorsorge von Schwangeren und Kindern in den ersten Lebensjahren besondere Bedeutung zukommt, oftmals aber durch Bürokratie unnötig Zeit verloren geht, soll der Mutter-Kind-Pass in ELGA integriert werden. So wird Bürokratie vermieden und ein gesamthafter Überblick über alle Leistungen im Zusammenspiel mit Untersuchungen außerhalb des Passes kann entstehen.

 

Ein neuer Vertrag für Europa.

45.) In Europa muss wieder der Hausverstand regieren!

Es sollte selbstverständlich sein, dass die Europäische Union auf jene großen Herausforderungen unserer Zeit fokussiert, die die Mitgliedstaaten alleine nicht mehr bewältigen können. Wir brauchen ein starkes Europa vom Klimaschutz über den Schutz der Außengrenzen bis hin zum Welthandel. Im Gegenzug muss sich die EU bei den kleinen Fragen stärker zurücknehmen, die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene besser gelöst werden können. So wäre es beispielsweise angesichts der stark unterschiedlichen Sozial- und Lohnniveaus in Europa nicht sinnvoll, eine Sozialunion oder einen einheitlichen Mindestlohn anzustreben. Wir brauchen also ein Europa, in dem Entscheidungen dort getroffen werden, wo es am besten für die Menschen ist. Das gebietet der Hausverstand. Und das  entspricht dem europäischen Motto „In Vielfalt geeint“. Dieses Grundprinzip der effizienten  Aufgabenteilung ist das Prinzip der Subsidiarität. Das Europa, das wir uns für die Zukunft  wünschen, ist ein Europa der Subsidiarität. Eine konsequente Umsetzung dieses Subsidiaritäts-prinzips würde positive Effekte auf viele Bereiche der europäischen Einigung haben.

 

46.) Verschlankung der Institutionen der Europäischen Union.

Eine konsequentere Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips steht in engem Zusammenhang mit einer sparsamen EU-Verwaltung. Die europäischen  Institutionen müssen, was die Strukturen betrifft, mit gutem Beispiel vor-angehen. Dazu gehört mittelfristig die Verkleinerung der EU-Kommission bei gleichzeitiger Einführung eines fairen Rotationsprinzips ebenso wie die Zusammenlegung der Tagungsorte des Europäischen Parlaments und die Einführung eines „One-in-one-out“-Prinzips bei EU-Agenturen. Für jede neue EU-Agentur, die wir vielleicht eines Tages brauchen, sollten wir eine existierende Agentur abschaffen.

 

47.) Bürokratieabbau konsequent vorantreiben.

Wenn sich Europa auf die großen Fragen fokussiert, kann es auch einen  Beitrag zu Deregulierung leisten. Denn Fortschritt kommt nicht durch  Regulierung und überbordende Bürokratie – Fortschritt kommt durch  Freiheit. Wir haben es in Österreich vorgemacht und von 5.000 Vorschriften rund 2.500 veraltete gestrichen. Auch in der EU braucht es viele Regelungen nicht mehr. Deshalb sollen auf EU-Ebene alle Rechtsakte durchforstet werden und alle  Regelungen, die nicht mehr gebraucht werden, sollen aufgehoben werden. Jedes EU-Gesetz soll außerdem ein Ablaufdatum („Sunset Clause“) haben, um regelmäßig nach seiner Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit überprüft zu werden. Und damit Mitgliedstaaten künftig mehr  Spielraum bei der nationalen Umsetzung europäischer Rechtsnormen bekommen, sollen  Richtlinien grundsätzlich den Vorzug vor Verordnungen haben. Häufig liegt die Ursache von Überregulierung aber gar nicht direkt an EU-Regeln, sondern an der Art und Weise, wie wir sie in Österreich umsetzen. Daher haben wir in der letzten Regierung eine konsequente Politik  gegen die unnötige Übererfüllung von EU-Regeln bei der nationalen Umsetzung („Gold Plating“) durchgesetzt. Dieser Weg muss konsequent fortgesetzt werden.

 

48.) Sparsamer Umgang mit Steuergeldern auch auf europäischer Ebene.

Ein Europa der Subsidiarität braucht ein schlankes EU-Budget. Denn Europa soll nur dort Geld in die Hand nehmen, wo ein europäisches Vorgehen tatsächlichen Mehrwert bringt. Derzeit laufen in der EU die Verhandlungen für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027. Unser Ziel in diesen  Gesprächen ist klar: Wir wollen, dass Österreich im Verhältnis zu seiner Wirtschaftskraft insgesamt nicht mehr als bisher ins EU-Budget einzahlt. Daher ist es notwendig, klare Schwerpunkte im EU-Budget zu setzen.

 

49.) Bürgernähe & Demokratie stärken.

Die Idee Europa hat nur Zukunft, wenn sie die Bürgerinnen und Bürger zu Beteiligten macht. Durch mehr Subsidiarität werden Entscheidungen  automatisch näher an die Menschen gebracht. Um Bürgernähe in Europa darüber hinaus zu stärken, wollen wir die Demokratie auch innerhalb der EU-Institutionen ausbauen und sprechen uns für die Direktwahl des EU-Kommissionspräsidenten aus. Denn die Europawahlen 2019 haben gezeigt, dass das  Spitzenkandidaten-Modell nicht funktioniert.

 

50.) Klare Sanktionen bei verantwortungsloser Schuldenpolitik.

All jene Staaten, die mit einer verantwortungslosen Schuldenpolitik den Euro gefährden, müssen künftig mit deutlich spürbaren Sanktionen rechnen. Es darf nicht sein, dass sich Staaten wie Österreich an die Regeln halten, anständig haushalten und Reformen durchsetzen, während andere fahrlässig Schulden machen und sich auf die Hilfe der anderen Staaten verlassen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt muss von allen eingehalten werden. Wenn dies nicht der Fall ist, muss es automatische Sanktionen geben, die wirksam greifen – ohne Ausnahmen. Es braucht also Mechanismen, die über die derzeitigen hinausgehen, und auch eine klare Haltung seitens der EU-Kommission gegenüber Budgetsündern. Zudem muss sichergestellt werden, dass ausnahmslos kein Land der Euro-Zone beitreten kann, das die Kriterien dafür nicht vollständig und nachhaltig erfüllt.

 

51.) Rechtsstaatlichkeit als Grundvoraussetzung für die EU-Mitgliedschaft.

Rechtsstaatlichkeit ist ein zentraler Pfeiler für jede funktionierende Demokratie und für das Funktionieren der Wertegemeinschaft Europa. Staaten, die den Weg der Rechtsstaatlichkeit verlassen, gefährden die Grundfesten unserer Gemeinschaft. Sie müssen mit klaren Sanktionen rechnen. Es braucht daher eine Stärkung des bestehenden Rechtsstaatlichkeitsrahmens und wirksamere Sanktionen. Denn wer Teil der Europäischen Union sein will, muss unsere Grundwerte teilen. Hier darf es keine Abstriche geben.

 

52.) Gemeinsame Außenpolitik mit einer Stimme.

Wenn die Europäer ihre Interessen selbstbewusst nach außen vertreten und dem Anspruch entsprechen wollen, ein entscheidender Faktor in der Welt-politik zu sein, müssen sie mit einer Stimme sprechen können und schneller zu gemeinsamen Entscheidungen kommen. Hier dürfen nicht die Zögerer und Zauderer das Tempo bestimmen. Denn gerade in Fragen der Außenpolitik ist oft schnelles Handeln notwendig. Dazu gehört auch, dass Europa innerhalb der Vereinten Nationen mit einer Stimme spricht und einen gemeinsamen Sitz im UN-Sicherheitsrat erhält.

 

53.) Beitrittsperspektive für Westbalkan-Staaten & kein EU-Beitritt der Türkei.

Wenn die EU weiterhin Stabilität exportieren und nicht Instabilität importieren will, besteht der Anspruch an Europa, der Westbalkanregion eine glaubhafte Beitrittsperspektive zu bieten, statt sie dem Einfluss von Drittstaaten zu überlassen. Österreich ist politisch, wirtschaftlich und menschlich traditionell eng mit den Ländern des Westbalkans verbunden und zählt in nahezu allen Ländern des Westbalkans zu den größten Investoren. Die Stabilität des Westbalkans und die damit verbundene Umsetzung von notwendigen Reformen sind  daher in unserem ureigenen Interesse. Wenn die entsprechenden Kriterien von den Westbalkanstaaten erfüllt werden, sollen Beitrittsverhandlungen eröffnet bzw. vorangetrieben werden. Aber wir müssen natürlich konsequent an unseren Beitrittskriterien und unseren europäischen Werten festhalten und das bedeutet für uns, dass Europa auch seine Grenzen kennen muss. Wenn ein Kandidatenland die Kriterien, die für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen gelten, nicht mehr einhält, müssen daraus die Konsequenzen gezogen werden. Europa muss diesem Anspruch an sich selbst glaubhaft nachkommen und die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei daher umgehend abbrechen. Die Türkei kann kein Vollmitglied der Europäischen Union werden.

 

54.) Kampf gegen Desinformation und Wahlbeeinflussung verstärken.

In den vergangenen Jahren sind vermehrt staatliche und nicht-staatliche  Akteure aktiv, um gezielt Desinformation zu verbreiten und demokratische Systeme zu destabilisieren. Gerade im Vorfeld von Wahlen und rund um Kriminalfälle mit internationaler Dimension sind diese Aktivitäten zu beobachten. Immer häufiger werden hohe Geldsummen investiert, um gezielt politische Prozesse und Entscheidungen zu beeinflussen. Zum Einsatz kommen dabei Fake News, Troll-Fabriken und Social Media Tools. Aber auch die Attacken auf die IT-Systeme der neuen Volkspartei haben zum Ziel, Daten zu beschaffen und Daten zu manipulieren, um Einfluss auf den politischen Diskurs zu nehmen. Um diesen Herausforderungen entsprechend zu begegnen, braucht es eine stärkere Zusammenarbeit bei der Cybersicherheit von allen betroffenen Ressorts der Bundesregierung. Außerdem müssen die bestehenden Mechanismen der Europäischen Union, wie das Frühwarnsystem und die Taskforce zur Früherkennung von Desinformations-Kampagnen, gestärkt und genutzt werden.

 

55.) Reform des Wettbewerbsrechts auf europäischer Ebene.

Die Fusion von einem österreichischen und einem chinesischen Unternehmen ist auf der Grundlage des derzeitigen Wettbewerbsrechts einfacher als von zwei österreichischen Unternehmen. Das zieht erhebliche Nachteile für die globale Positionierung und Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen nach sich. Das EU-Wettbewerbsrecht muss daher im europäischen Eigeninteresse reformiert werden. Wir wollen den globalen Wettbewerb stärker berücksichtigen und etwa bei der Fusionskontrolle die Marktabgrenzung neu definieren. Zudem sollen Ausnahmen vom EU-Beihilfenrecht ausgeweitet werden, um innovative Markteinführungen und Anschubfinanzierung leichter zu fördern.

 

Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene.

56.) Digitalsteuer für internationale Großkonzerne.

Bereits im Parlament eingebracht ist die Einführung einer (nationalen) Digital-steuer. Mit dem Digitalsteuerpaket schließen wir Steuerlücken und Schlupflöcher und nehmen damit digitale Großkonzerne, Vermittlungsplattformen und Händlerplattformen in die Pflicht. Wir schaffen durch eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft eine neue Steuergerechtigkeit. Auch auf internationaler und europäischer Ebene müssen die Anstrengungen intensiviert werden, um eine Digitalsteuer einzuführen.

 

57.) CO2-Zölle auf internationaler und europäischer Ebene.

Es braucht weltweit mehr klima- und umweltpolitische Gerechtigkeit: Für Importe in den europäischen Binnenmarkt aus Drittstaaten, die den nötigen  Standards im Klima- und Umweltschutz nicht entsprechen, sollten – in Abstimmung mit der Welthandelsorganisation (WTO) – CO2-Zölle eingeführt werden.

 

58.) Besteuerung von Kerosin und Schiffsdiesel auf internationaler bzw. europäischer Ebene.

Wir wollen eine verursachergerechte Besteuerung von Kraftstoffen im Flugverkehr und in der Schifffahrt. Dafür ist international akkordiertes Handeln nötig – zumindest auf europäischer Ebene. Ein Land allein kann hier wenig ausrichten und würde durch einseitiges Handeln sogar riskieren, dass der eigene Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb leidet, ohne dass CO2-Emissionen insgesamt reduziert würden.

 

Qualität der Lebensmittel in Österreich sicherstellen.

59.) Ablehnung des Mercosur-Abkommens in der derzeitigen Form.

Mercosur ist eines der größten Handelsabkommen, das die EU je verhandelt hat. Das Abkommen bedeutet einen leichteren Zugang zum südamerikanischen Markt für viele exportorientierte Unternehmen in Österreich und ist damit eine große Chance für die heimische Wirtschaft. Das Abkommen bedeutet aber auch die Gefahr, dass es durch vermehrten Import von Lebensmitteln zu einem Absenken unserer heimischen Standards kommt. Es wird kolportiert, dass es eine Einigung auf eine Quote von 100.000 Tonnen Rindfleisch pro Jahr gibt, das in die EU zusätzlich importiert werden soll. Das bedeutet eine Ausweitung von 33% der Importe aus Drittstaaten gegenüber dem Status quo in der Europäischen Union. 2017 wurde beispielsweise ein riesiger Fleischskandal in Brasilien, aufgedeckt wo große Mengen Gammelfleisch entdeckt wurden. Solche Probleme dürfen nicht in die Europäische Union importiert werden. Aber nicht nur die Qualität unserer Lebensmittel ist in Gefahr. Auch die österreichische Landwirtschaft kommt auf Grund des Abbaus der Handelsschranken zunehmend unter Druck. Während landwirtschaftliche Betriebe in Südamerika eher großen Industriebetrieben ähneln, ist die heimische Landwirtschaft eher von kleinen und mittelgroßen Betrieben geprägt, bei denen die Produktion erheblich teurer ist. Hinzu kommt noch der Faktor, dass bei einem harten Brexit, der immer noch nicht vom Tisch ist, 200.000 Tonnen irisches Rindfleisch, das bisher nach Großbritannien exportiert wird, auf den europäischen Markt kommt und damit die heimischen Bauern weiter unter Druck bringt. Das Abkommen wird daher in der derzeitigen Form abgelehnt.

 

60.) Sicherstellen der GAP-Mittel für die heimische Landwirtschaft.

Wir bekennen uns zu einer starken Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als Politik-feld mit europäischem Mehrwert und einer zentralen Stellung im mehrjährigen EU-Finanzrahmen. Sie soll durch Stabilität, Kontinuität und Multifunktionalität  gekennzeichnet sein. Inhaltlich soll sie eine ökosoziale Ausrichtung haben:  Unser traditioneller Fokus auf Lebensmittelqualität, Umwelt- und Klimaschutz, die Absicherung der bäuerlichen Einkommen sowie die Belebung des ländlichen Raumes sind die Antwort auf viele der aktuellen Herausforderungen der Agrarpolitik auf europäischer Ebene. Wir wollen daher die österreichische Form der Landwirtschaft im Zuge der aktuellen Reform zum europäischen Leitmodell machen und die nachhaltig arbeitenden bäuerlichen Familienbetriebe als Prinzip der reformierten europäischen Agrarpolitik festschreiben. Es darf dabei auf europäischer Ebene zu keinen Kürzungen der Mittel insbesondere für die ländliche Entwicklung kommen. Wir kämpfen mit aller Kraft dafür, dass die Einkommensbestandteile der Landwirte stabil bleiben.

 

Unsere Verantwortung in der Welt.

61.) Europaweiter Fonds zur Erhaltung des Regenwalds.

Die Erhaltung der Regenwälder weltweit ist eine Verantwortung, die uns alle gemeinsam angeht. Der Regenwald ist die grüne Lunge unseres Planeten. Leider ist er in vielen Regionen durch die wirtschaftlichen Interessen der  jeweiligen Länder, in denen sich die Regenwaldgebiete befinden, gefährdet. Diese wirtschaftlichen Interessen können nur durch internationale Zusammenarbeit und Hilfe ausgeglichen werden. Deswegen setzen wir uns für die Schaffung eines Fonds zur Erhaltung der Regenwälder auf europäischer Ebene ein. Es gibt schon viele gute private und staatliche Initiativen. Diese sollen so weit als möglich vernetzt und unter ein europäisches Dach gebracht werden. Wir setzen uns auch für eine rasche internationale Hilfe bei den Wald-bränden in Brasilien und seinen Nachbarländern ein. Die Weltgemeinschaft darf nicht zusehen, wenn ein Teil der Lunge der Welt den Flammen zum Opfer fällt. Hier braucht es rasche und unbürokratische Hilfe auf internationaler Ebene. Kurzfristig soll auch Österreich über den Auslandskatastrophenfonds und andere Finanzierungstöpfe seinen Beitrag leisten.

 

62.) Entwicklungszusammenarbeit neu denken und europäischer Afrikaplan, um Fluchtgründe nachhaltig zu bekämpfen.

Wir bekennen uns zu einer stärkeren Hilfe vor Ort und zum Ziel, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit weiter zu erhöhen. Die zentrale Zielsetzung unserer Entwicklungspolitik ist es, Menschen und Regionen zu befähigen, möglichst rasch wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Dazu gehört es auch, Mittel der  Entwicklungszusammenarbeit an Konditionen zu knüpfen, die für die Entwicklung eines Landes mittel- und langfristig positiv wirken. So könnten das Verbot von Kinderarbeit sowie die Einhaltung gewisser Standards beim Arbeitsrecht oder Umweltschutz Voraussetzungen für die  Auszahlung von Hilfsmitteln sein. Wir müssen die Entwicklungszusammenarbeit aber auch ganz neu denken, was die Zusammenarbeit mit Unternehmen betrifft. Österreichische Unternehmen leisten einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung vieler Länder. Hier sollte in der Ausschüttung der Mittel ein starker Fokus darauf gelegt werden, Projekte zu fördern, die in Zusammenarbeit mit  österreichischen Firmen realisiert werden. Die Entwicklungszusammenarbeit sollte auch regional stärker fokussiert werden. Es braucht aber nicht nur Entwicklungshilfe, sondern auch Zusammen-arbeit auf Augenhöhe – vor allem mit afrikanischen Ländern. In Afrika wird das Bevölkerungswachstum derzeit nicht von einem entsprechenden Wirtschaftswachstum begleitet. Gleichzeitig boomen Zukunftsbereiche wie der Mobilfunksektor und die Finanztechnologie (FinTech) in Afrika. Das stellt auch ein Potential für Europa dar. Wir wollen daher einen neuen europäischen Afrikaplan – keine neue Bevormundung, sondern eine neue Art von Partnerschaft auf Augenhöhe für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Das hochrangige EU-Afrika-Forum im Dezember 2018 in Wien hat hier einen wichtigen Paradigmenwechsel eingeleitet, den wir fortsetzen müssen. Indem wir eine wirtschaftspolitische Partnerschaft anstreben, wird der Weg für Investitionen und Arbeitsplätze frei, die letztlich dringend notwendige Perspektiven vor Ort ermöglichen.

 

63.) Kampf gegen Antisemitismus und Christenverfolgung weltweit.

Unsere Werte enden nicht an der Staatsgrenze. Deshalb bekennen wir uns zum Schutz von Menschen, die in anderen Ländern aufgrund ihrer Religion verfolgt werden oder dort nicht in Sicherheit leben können, insbesondere Christen und Juden. Wir wollen, dass sich Österreich auch in Zukunft international gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten – insbesondere christlicher Minderheiten – einsetzt und sich zu seiner historischen Verantwortung gegenüber Israel bekennt. Die Anerkennung und Verteidigung der Menschenrechte weltweit ist uns ein großes Anliegen.

 

Beste Bildung für alle.

64.) Digitalisierung des Unterrichts vorantreiben.

Österreichs Schulen haben in Sachen Digitalisierung stellenweise erheblichen Aufholbedarf. Wir wollen einen Masterplan für Digitalisierung im Bildungs- wesen ausarbeiten und umsetzen. Durch die Realisierung des Plans sollen neue Lehr- und Lerninhalte in den Unterricht an unseren Schulen Eingang finden. Die erforderliche technische Ausstattung unserer Schulen soll bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode auf einen einheitlichen Stand gebracht werden und alle  Schülerinnen und Schüler sollen damit die Chance haben, mit digitalen Endgeräten zu arbeiten (Tablets oder Laptops). Bei Pädagoginnen und Pädagogen sollen neue Inhalte aus dem  Bereich der Digitalisierung verbindlicher Teil der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden. Und wir  wollen eine einheitliche österreichische Plattform schaffen, auf der digitale Inhalte für alle Österreicherinnen und Österreicher zugänglich werden.

 

65.) 5.000 neue IT-Ausbildungsplätze schaffen.

Der Bedarf an Fachkräften aus den Bereichen MINT und IT wird weiterhin steigen. Im Bereich der berufsbildenden höheren Schulen, der Kollegs, der Fachhochschulen und darüber hinaus wollen wir einen Schwerpunkt in  diesen Fächern setzen und zusätzliche Ausbildungsplätze flächendeckend in ganz Österreich schaffen. Nur durch gut ausgebildete Fachkräfte sind wir attraktiv für die Unternehmen, die die Jobs der Zukunft schaffen.

 

66.) Bildungspflicht einführen.

Keine Schülerin und kein Schüler soll das Schulsystem ohne ausreichende Grundkenntnisse verlassen. Wir wollen daher eine Bildungspflicht einführen: Die Pflichtschule kann also erst abgeschlossen werden, wenn die Mindest-standards erreicht sind – sollte das am Ende der regulären Schulpflicht noch nicht der Fall sein, soll es weitere verpflichtende Fördermaßnahmen geben, die ausreichende Grundkenntnisse in den Hauptfächern sicherstellen. Damit sichern wir allen Jugendlichen die entsprechenden Chancen am Arbeitsmarkt und bereiten sie auf eine Zukunft vor, in der sie aus eigener Kraft ein selbstbestimmtes Leben führen können.

 

67.) Duales Bildungssystem stärken, mehr Durchlässigkeit für Lehrlinge.

Die Lehre ist ein wichtiges Element im österreichischen Bildungssystem. Unser duales Ausbildungssystem ist mit ein Grund, warum wir über gut qualifizierte Arbeitskräfte verfügen und gerade in der Jugendarbeitslosigkeit weniger Probleme haben als andere Staaten. Viele andere  Länder beneiden uns um unser duales Ausbildungssystem. Dieses System muss gestärkt und auch fit für die Zukunft gemacht werden. Es braucht die Vermittlung von digitalen Grundkompetenzen und branchenspezifischen Fertigkeiten. Außerdem soll es auch leichter möglich sein, eine Lehre nach der Matura zu machen. Die Lehre darf keine Endstation sein – die Durchlässigkeit in Richtung Hochschule und anderen Ausbildungsformen soll weiter  erhöht werden.

 

68.) Lehrerinnen und Lehrer als Grundpfeiler des Bildungssystems stärken.

Kaum ein Berufsstand ist für unsere Gesellschaft so wichtig wie unsere  Lehrerinnen und Lehrer. Wir wollen sicherstellen, dass die herausragenden Leistungen unserer Pädagoginnen und Pädagogen künftig verstärkt  gewürdigt werden. Neben gerechter Entlohnung soll vor allem auch  wieder das öffentliche Bewusstsein dafür gestärkt werden, was unsere Pädagoginnen und Pädagogen tagtäglich leisten. Unser Ziel ist es, dass Pädagogin oder  Pädagoge zu werden einer der beliebtesten und vielversprechendsten Berufswege für junge Menschen ist – idealerweise für ein Berufsleben lang, aber auch für eine bestimmte Zeit am Anfang der Karriere oder zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. als Quereinsteiger).

 

69.) Unterstützungspersonal für Lehrer.

Um dem Bedarf an administrativem Unterstützungspersonal im Schulbereich Rechnung zu tragen, soll es in Absprache mit den Ländern und Gemeinden sowie Institutionen des Arbeitsmarktservice (AMS) ermöglicht werden, dass geeignete Personen aus den AMS-Programmen bzw.  Bundes- und Vertragsbedienstete in der Verwaltung an Schulen eingesetzt werden können. Außerdem ist es eine immer größer werdende Herausforderung, dass in  unsere Schulen viele unterschiedliche gesellschaftliche Probleme hineingetragen werden.  Damit sich unsere Lehrerinnen und Lehrer auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können,  müssen wir soziales Unterstützungspersonal in allen Schulen in ausreichender Anzahl  verfügbar machen. In Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden soll hierfür ein  qualifizierter Personalpool aufgebaut werden. Das Personal soll die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer unterstützen sowie Schülerinnen und Schülern helfen, die in einer sozial bzw. psychisch schwierigen Situation sind.

 

70.) Schnittstellen im Bildungsbereich verbessern.

An den verschiedenen Schnittstellen im Bildungsbereich treten immer  wieder Herausforderungen auf. So ist beispielsweise der Übergang  zwischen Kindergarten und Volksschule, gerade was die Deutschkenntnisse betrifft, nicht überall auf gleichem Niveau und es braucht daher weiterhin Deutschförderklassen in den Volksschulen. Aber auch an der Schnittstelle Sekundarstufe II und tertiäre Bildung gibt es einige Herausforderungen. Durch die Veränderungen im Bereich der Universitäten, was die Zugangsbeschränkungen in einzelnen Fächern betrifft, haben sich auch die Herausforderungen an den AHS und BHS geändert. Die Vorbereitung auf das mögliche Studium, die Auswahl der Fachrichtung und die notwendigen Anforderungen, die mit der  Fachrichtung verbunden sind, sollen verstärkt in der Oberstufe thematisiert und im Unterricht behandelt werden.

 

71.) Konfessionellen Religionsunterricht erhalten, Ethikunterricht für alle, die nicht das Fach Religion besuchen.

Gerade in einer liberalen Demokratie ist es wichtig, sich mit den Grundwerten zu beschäftigen, die Basis für diese Demokratie und das Zusammenleben sind. Vor allem wenn immer mehr Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen in einer Gesellschaft zusammenkommen, sollte kein Schüler in Österreich die Schule verlassen, ohne sich mit den wesentlichen Fragen unseres Lebens auseinandergesetzt zu haben. Deswegen sollen die Pläne rasch umgesetzt  werden, dass ein Ethikunterricht für alle eingeführt wird, die keinen Religionsunterricht besuchen.

 

Forschung, Innovation und Digitalisierung vorantreiben.

72.) Beste Rahmenbedingungen für Universitäten und Fachhochschulen schaffen.

Wissenschaftliche Ausbildung und Arbeit an den heimischen Hochschulen sind zentrale Innovationstreiber unserer Gesellschaft. Sie tragen wesentlich zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes sowie zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit bei. Die Initiativen der vergangenen Bundesregierung haben zu einem spürbaren Entwicklungsschub an den österreichischen Universitäten geführt. Mit knapp 11 Milliarden Euro Budget für die kommenden drei Jahre erhalten unsere Universitäten fast 15% mehr als im Vergleichszeitraum zuvor, was auch die Ausschreibung von 360 neuen Professuren ermöglicht. Damit können wichtige inhaltliche, strukturelle und personelle Schwerpunkte gesetzt werden. Auch die zweite große hochschulische Säule, der Fachhochschulbereich, wurde durch Initiativen der letzten Regierung gestärkt. Ab dem  Studienjahr 2020/21 wird es wieder einen Ausbau von Studienplätzen geben, der vor allem auch im MINT-Bereich zum Tragen kommen wird. Im Blick nach vorne gibt es aber noch einiges zu tun. So sind die geplanten Reformen durch die Studienplatzfinanzierung NEU umzusetzen. Es braucht eine nachhaltige Verbesserung der Studien-, Lehr- und Prüfungsbedingungen, vor allem was die Durchlässigkeit betrifft. Außerdem müssen wir bessere Rahmenbedingungen für Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschafter schaffen und so die besten Köpfe  in Österreich halten.

 

73.) Innovation Leader werden und Exzellenz-Initiative in der Forschung umsetzen.

Aufbauend auf der hervorragenden Arbeit unserer Hochschulen sowie durch die Investitionen unserer Unternehmen hat Österreich heute eine der führenden Forschungslandschaften Europas. Trotz steigender Leistungen und Budgets sehen wir aber, dass wir uns anstrengen müssen, um mit den Besten mitzuhalten. Besonders der asiatische Raum hat in den vergangenen Jahren stark aufgeholt und setzt auf gezielte Zukunftsinvestitionen in ausgewählten Schlüsseltechnologien. Unser Ziel ist es, hier mitzuhalten und Österreich im internationalen Spitzenfeld im Bereich  Innovation und Forschung zu positionieren. Um vor allem die Grundlagenforschung und angewandte Forschung in Österreich zu stärken, wollen wir vermehrt auf die kompetitive Vergabe von Forschungsmitteln setzen, um so Spitzenleistung und Exzellenz in Österreich auszubauen. Mehr Mittel sollen künftig im fairen und transparenten Wettbewerb vergeben werden und  darauf ausgelegt sein, größtmöglichen Output und beste wissenschaftliche Qualität zu fördern.

 

74.) Wissenstransfer von Wissenschaft zu Wirtschaft stärken.

Gemeinsam mit österreichischen Hochschulen und der heimischen Wirtschaft wollen wir konkrete Maßnahmen setzen, um die Zusammenarbeit von Wissen-schaft, Forschung und Unternehmertum zu stärken. Der Universitätscampus soll Ort des Lernens, des Forschens und der Unternehmensgründung werden.  Steuerliche und rechtliche Anreize sollen die Gründung von Start-ups und Spin-offs fördern und die Wirtschaft soll verstärkt direkt mit Hochschulen zusammenarbeiten.

 

75.) Vorreiter bei 5G in Europa werden und Breitbandausbau vorantreiben.

Damit nicht mehr die Menschen pendeln müssen, sondern die Daten  pendeln können, braucht es eine entsprechende digitale Infrastruktur am Land. Die Menschen unterscheiden heute immer weniger zwischen mobilem und fixem Internet – solange die Bandbreite stimmt. Es braucht daher eine möglichst hohe durchgängig garantierte Bandbreite für möglichst viele Haushalte. Das soll durch eine Kombination aus Glasfaser und andere Technologien und den raschen Ausbau von 5G-Netzen erreicht werden. Mit der raschen Bereitstellung hoher  Bandbreiten kann die digitale Landflucht verhindert werden.

 

76.) Digitalisierung in der Verwaltung vorantreiben.

Wir als neue Volkspartei möchten unseren Weg weiter fortsetzen, Österreich zu einer der führenden Digitalnationen innerhalb der Europäischen Union zu machen. Wir wollen die digitale Zukunft aktiv gestalten und die Position  Österreichs darin weiter stärken. Dabei sollen jede Österreicherin und  jeder Österreicher die Vorteile der Digitalisierung in allen Lebensbereichen möglichst eigenverantwortlich, transparent und erfolgreich nützen können. Datenschutz und vollumfängliche Kontrolle über die eigenen Daten müssen an erster Stelle stehen und ins- besondere in der Digitalisierung der Verwaltung oberste Priorität haben. Die öffentliche  Verwaltung soll durch die Innovationen der Digitalisierung einfacher werden – modern,  effizient und bürgerorientiert – mit dem Fokus auf die Menschen und ihre Lebenssituationen.

 

Mehr Sicherheit.

77.) Polizei modernisieren für die Herausforderungen der Zukunft.

Der Polizeiberuf ist einem ständigen Wandel unterworfen, denn die Kriminalität entwickelt sich ebenfalls stets weiter. Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Deswegen brauchen wir auch eine moderne, handlungsfähige Polizei mit aus-reichendem Personal und moderner Ausstattung. Viele neue Technologien, die uns den Alltag erleichtern, können auch für kriminelle Zwecke eingesetzt werden. Daher muss die Polizei ihre Ausbildung stärker auf zukünftige Bereiche der Kriminalität ausrichten, aber auch den Polizistinnen und Polizisten zeitgemäße Möglichkeiten geben, die neuen Technologien zur Verbrechensbekämpfung einzusetzen. Es sollte weiters eine ein-gehende Prüfung verschiedener aktueller Projekte (z.B. berittene Polizei) stattfinden und diese sind einer kritischen Evaluierung zu unterziehen, ob die Projekte den Herausforderungen der Zeit entsprechen.

 

78.) Reform der Nachrichtendienste und der Rechtsschutzbeauftragten nach internationalem Vorbild.

Die österreichischen Nachrichtendienste sollen reformiert und nach internationalen Vorbildern neu organisiert und professionalisiert werden. Außerdem soll der Rechtsschutz gestärkt und die Rechtsschutzbeauftragten an einer Stelle gebündelt werden. Es muss unser klares Ziel werden, dass die österreichischen Nachrichtendienste wieder uneingeschränkt mit ihren Partnerorganisationen zusammenarbeiten können und auch die Professionalität unserer Dienste auf internationaler Ebene anerkannt ist. Nur so können wir die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher in Zukunft gewährleisten.

 

79.) Kampf gegen organisierte Kriminalität.

Wir wollen den Kampf gegen den Menschenhandel, Zwangsprostitution, die Bettelmafia und das illegale Glücksspiel verstärken. Es braucht härtere Strafen für die Hintermänner und mehr Unterstützung für die Betroffenen.

 

80.) Schutz des Eigentums und keine Toleranz für Gewaltverbrechen.

Die eigenen vier Wände müssen ein Ort der Sicherheit und nicht der Angst sein. Der Schutz von Hab und Gut ist für uns deshalb zentral. Deshalb wollen wir, dass die Polizei noch gezielter gegen Einbruchs-, Raub- und Diebstahlsdelikte vorgeht. Neben Eigentumsdelikten wurden vergangenes Jahr rund 70.000 Angriffe auf Leib und Leben angezeigt. Viele Gewaltdelikte hinterlassen bei den Opfern bleibende Schäden. Daher wollen wir einen konsequenten Vollzug der neuen verschärften Strafen für Gewaltverbrechen und mehr Schutz für die Opfer.

 

81.) Kampf gegen Umweltkriminalität.

Illegale Abfalltransporte, verbotene Müllablagerungen, die fahrlässige Verunreinigung von Gewässern und andere Umweltdelikte gefährden unser Ökosystem. Wir wollen daher im privaten Bereich mehr Sensibilisierung und international eine bessere Zusammenarbeit im Kampf gegen Umweltverbrecher. Unsere derzeitigen Strafbestimmungen reichen nicht aus, um Umweltsünder zur Verantwortung für ihr Handeln zu ziehen. Es braucht daher härtere Strafen für Umweltsünder, die Mindestschwellen für die Straffälligkeit müssen reduziert werden und die Kontrollen müssen massiv verstärkt werden.

 

Landesverteidigung.

82.) Bundesheer zukunftsfit machen und Miliz stärken.

Die Angehörigen des Bundesheeres leisten einen wesentlichen Beitrag für den Schutz der Bevölkerung. Es ist entscheidend, dass das Heer im Krisenfall einsatzfähig ist und seine Aufgaben erfüllen kann. Wir bekennen uns deshalb zu einer positiven und spürbaren Budgetentwicklung für die Landesverteidigung. Im Rahmen eines leistungsfähigen Mischsystems (Kader, Grundwehrdienst, Miliz) spielt auch die Miliz eine wichtige Rolle. Sie ist eine wesentliche Ergänzung zum Präsenzsystem, um den flächendeckenden Schutz unseres Landes garantieren zu können. Als neue Volkspartei wollen wir das Bundesheer weiter finanziell, personell und materiell stärken, um es für die Herausforderungen der Gegenwart, aber auch für die Bedrohungen der Zukunft fit zu machen. Damit wollen wir mehr Planbarkeit für das Bundesheer ermöglichen und die hohe Leistungsbereitschaft der Truppe entsprechend honorieren. Das bedeutet für uns auch, die Einsatzfähigkeit unseres Bundesheeres im In- und Ausland weiter zu verbessern und den Grundwehrdienst attraktiver zu machen. Gleichzeitig muss sich das Bundesheer auf neue Herausforderungen ausrichten, um richtig vorbereitet zu sein.

 

83.) Ressortübergreifendes „Gesamtstaatliches Lagezentrum“.

Einrichtung einer Koordinierungs- und Operationsstelle mit Schwerpunkt auf dem Kampf gegen hybride Bedrohungen nach Vorbild der Europäischen Union. Das Ziel ist dabei, einen gesamtheitlichen Zugang zum Thema Sicherheit zu etablieren.

 

84.) Kapazitäten im Bereich Cyber Security und Cyber Defense forcieren.

Themen wie digitale Mündigkeit und das Erkennen von Fake-News sollen ein Schwerpunkt im Rahmen des Grundwehrdienstes sein. Um zusätzliches Know-how aufzubauen, soll das Bundesheer verstärkt mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten und IT-Fachkräfte im Rahmen der Miliz rekrutieren.

 

85.) Europäische Zusammenarbeit ausbauen.

Österreich hat sich bereits unter Wahrung seiner Neutralität zur verstärkten Zusammenarbeit im Rahmen der 2017 geschaffenen Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) bekannt. Wir wollen auch in Zukunft intensiv auf europäischer Ebene zusammenarbeiten.

 

Justiz.

86.) Neue Technologien und ausreichend Ressourcen für eine moderne Justiz.

Die österreichische Justiz bildet das Fundament unseres Rechtsstaates. Der Staat soll allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zum Recht und Gleichheit vor dem Gesetz garantieren. Der technologische Fortschritt eröffnet auch im Bereich der Justiz neue Möglichkeiten. Wir wollen die Digitalisierung nützen, um Verfahren zu beschleunigen, transparenter zu gestalten und den Rechtszugang für alle zu erleichtern. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Menschen in unserem Land schneller, einfacher und unbürokratischer zu ihrem Recht kommen. Dazu ist es notwendig, die Justiz mit ausreichend Ressourcen auszustatten. Außerdem sollen manuelle Tätigkeiten reduziert und so die Arbeitsbelastung im heimischen Justizsystem reduziert werden.

 

87.) Haft in der Heimat ausbauen.

Mehr als die Hälfte der Häftlinge in Österreich haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Daher sollen in der nächsten Legislaturperiode vor allem bilaterale und multilaterale Abkommen, insbesondere mit dem Westbalkan, forciert werden, um Häftlinge in Gefängnisse in ihren Herkunftsländern überstellen zu können. Nur so können wir die Sicherheit unserer Bevölkerung gewährleisten und die heimischen Justizanstalten entlasten.

 

88.) Bessere Prävention in Justizanstalten durch Einsatz moderner Technologie.

Auch in den Justizanstalten sollen neben zusätzlicher personeller Ressourcen verstärkt neue Technologien wie Videoanalyse und Analytics zur Früherkennung von nicht ordnungsgemäßem Verhalten eingesetzt werden. So sollen etwa aktuelle Videodaten mittels Videoanalyse live nach Mustern wie Radikalisierung, Gewalt oder Suizid durchsucht und in der Folge soll eine entsprechende Alarmierung der Justizwache ausgelöst werden. Insassen können mittels Gesichtserkennung auf Videos identifiziert werden und die illegale Verwendung von Handys in Hafträumen kann erkannt werden. So erhöhen wir die Sicherheit im Strafvollzug und in der Gesellschaft.

 

Arbeitsplätze für die Zukunft und wettbewerbsfähiger Standort.

89.) Arbeitsplätze der Zukunft schaffen und die Arbeitslosigkeit bekämpfen.

Die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ist eine wichtige Voraussetzung für soziale Mobilität und Armutsbekämpfung. Dabei wollen wir gezielt Rahmenbedingungen schaffen, damit österreichische Unternehmen auch in Österreich investieren und internationale Unternehmen, die bereits in Österreich Niederlassungen haben, diese ausbauen bzw. andere in Betracht ziehen, eine Niederlassung zu gründen. So werden Arbeitsplätze geschaffen, mehr Steuereinnahmen für den Staat lukriert und unser Sozialsystem weiter abgesichert. Dabei soll es vor allem um die Jobs der Zukunft gehen, mit denen wir auch langfristig international wettbewerbsfähig sind. Die bestehenden Initiativen, um Arbeitsplätze aus dem Ausland nach Österreich zu holen, sollen daher in Zukunft noch besser gebündelt und vernetzt werden, um ausländische Unternehmen dabei zu unterstützen, wenn sie in Österreich investieren wollen und hier Jobs schaffen. Auch die Veranstaltungsreihe „Invest in Austria“ soll weiter fortgeführt werden. Außerdem sollen im Rahmen einer Standort-Strategie die Prioritäten für unsere heimische Wirtschaft festgelegt werden. Die besten Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort kann der Staat aber nur schaffen, wenn er selbst ordentlich wirtschaftet. Die Entwicklung der öffentlichen Schulden in den letzten Jahrzehnten zeigt die Notwendigkeit einer Schuldenbremse im Verfassungsrang. Nur eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse kann dafür sorgen, dass Österreich in konjunkturell hervorragenden Jahren einen Überschuss schafft und mit diesem Polster dann notwendige Investitionen in schlechten Jahren finanziert.

 

90.) Fachkräftemangel bekämpfen und Maßnahmen für den Tourismus setzen.

Gut qualifizierte Fachkräfte sind ein Erfolgsgarant der österreichischen Wirtschaft. Laut aktuellen Schätzungen werden österreichweit jedoch mittlerweile mehr als 160.000 Fachkräfte für offene Stellen gesucht. Diesem Fachkräfte-mangel müssen wir entschieden entgegenwirken. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die größtmögliche Anzahl der offenen Fachkräftestellen in Österreich durch heimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu besetzen. Dafür ist es entscheidend, dass die Menschen in Österreich gut ausgebildet sind und ihre Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen. Wenn sich keine hei-mischen Arbeitskräfte finden, sollen offene Stellen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU-Mitgliedstaaten belegt werden. Überall dort, wo dies aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, soll der Bedarf durch den Zuzug qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten gedeckt werden können. Das wäre nicht zuletzt für die Tourismus-Branche wichtig. Sie ist eine der stärksten Wirtschaftsbranchen in Österreich, mit einer hohen Wertschöpfung im Inland. Wir brauchen daher die richtigen Maßnahmen, um diese Branche weiter zu stärken und Österreich als Urlaubsland international noch attraktiver zu machen. Es braucht faire Wettbewerbsbedingungen zwischen international agierenden Plattformkonzernen und unseren heimischen Touristikern. Wir setzen uns daher einerseits dafür ein, dass es die gleichen Regelungen online wie offline gibt. Andererseits muss auch die beschlossene Registrierungspflicht für Vermieter auf Plattformen umgesetzt werden, um für einen fairen Wettbewerb zu sorgen. Außerdem müssen weiter bürokratische Hürden abgebaut werden.

 

91.) Unternehmertum stärken (vereinfachte Gründung, Abgaben und Bürokratie für KMU reduzieren).

Wenn sich Menschen in Österreich dafür entscheiden, unternehmerisch tätig zu sein, müssen wir es ihnen so einfach wie möglich machen. Neben den nötigen bürokratischen Erleichterungen für KMUs und Start-ups braucht es vor allem weitere Verbesserungen bei der Unternehmensgründung. Hier wurden erste Erfolge erzielt, wie etwa dass Notariatswege bei der GmbH-Gründung mittlerweile online erledigt werden können. Das kann aber erst der Anfang gewesen sein. Die Unternehmensgründung soll künftig im Einklang mit internationalen Standards noch rascher und unbürokratischer abgewickelt werden können. Auch muss die Beteiligung von Mitarbeitern und Investoren einfacher möglich sein. Besonders in der frühen Phase eines Unternehmens sollen bestimmte Erleichterungen bei Steuern und Abgaben, etwa für die ersten Mitarbeiter in den ersten Jahren, in Betracht gezogen werden.

 

Klimaschutz ernst nehmen.

92.) Klimaschutz als Staatsziel & CO2-Neutralität in Österreich bis 2045.

Um die politische und gesellschaftliche Bedeutung des Klimaschutzes gesetzlich entsprechend hervorzuheben, soll das bestehende Staatsziel Umweltschutz in der Bundesverfassung um ein deutliches Bekenntnis zum Klimaschutz ergänzt werden. Außerdem wollen wir, dass Österreich bis 2045 gänzlich CO2-neutral wird – dass wir entweder kein CO2 mehr ausstoßen oder alle Emissionen kompensieren. Im Gegensatz zu anderen Industrienationen wollen wir dieses Ziel aber ohne den Einsatz von Nuklearenergie erreichen.

 

93.) Österreich zum Wasserstoffland Nummer 1 weltweit machen und 30.000 neue Jobs bis 2030 schaffen.

Neben bekannten Technologien wie E-Mobilität, Solarenergie und Wasser-kraft ist vor allem Wasserstoff als Energieträger eine der vielversprechendsten Zukunftstechnologien. Österreich hat hier eine Chance, internationaler Vor-reiter zu werden: Wir können mit gutem Vorbild vorangehen und gleich-zeitig unsere Positionierung als Innovationsstandort stärken, was langfristig Arbeitsplätze schafft und sichert. Dabei müssen wir vor allem die Gewinnung von Wasserstoff nachhaltig machen – nicht aus fossilen Quellen, sondern aus erneuerbaren. Auch die Nutzung muss effizienter werden und somit auch günstiger. Um hier nun die weiteren nötigen Fortschritte zu erzielen, muss Wasserstoff entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Grundlagenforschung bis zur industriellen Anwendung – zur Priorität gemacht werden. Hier braucht es eine großangelegte Zusammenarbeit aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Deswegen wollen wir diese Technologie zur Priorität machen. Wir wollen 500 Millionen Euro in Forschung und Entwicklung investieren und erwarten, dass bis 2030 30.000 Jobs durch die Wasserstoff-Industrie in Österreich geschaffen werden.

 

94.) Verbot des Entsorgens von frischen Nahrungsmitteln in Supermärkten.

Frische Nahrungsmittel, die im Regal bleiben, sollen nicht weggeworfen, sondern gemeinnützigen Vereinen und Bedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Hier hat der österreichische Handel bereits Initiativen gesetzt, die aber weiter ausgebaut werden müssen. Auch soll das Bewusstsein dafür in der Gastronomie und in Privathaushalten gestärkt werden.

 

Das gesellschaftliche Leben in ganz Österreich stärken.

95.) Ländlichen Raum und die heimische Landwirtschaft stärken.

Uns ist es ein Anliegen, in allen Teilen des Landes – egal ob in Ballungszentren oder am Land – gleichwertige Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen. Dabei muss es uns gelingen, junge Menschen durch aussichtsreiche Angebote und Perspektiven in Zusammenarbeit mit Bundesländern und Gemeinden auch in den ländlichen Regionen zu halten oder eine Rückkehr in die Heimat attraktiv zu machen. Gleichzeitig müssen bestehende und neue Unternehmen am Land weiterhin wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen vorfinden, um Arbeitsplätze vor Ort zu sichern und ausbauen zu können. Dafür soll es etwa besondere Unterstützung für Betriebsansiedelungen im ländlichen Raum geben. Und auch die öffentliche Hand muss mit gutem Beispiel voran-gehen und Verwaltungstätigkeiten, soweit das möglich ist, in den ländlichen Raum verlagern. Zudem muss es uns gelingen, dass ein Leben am Land nicht eine finanzielle Frage, sondern eine freie Entscheidung der jeweiligen Personen ist. Deswegen darf es zu keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen für Menschen in ländlichen Regionen kommen, wie das beispielsweise durch eine CO2-Steuer der Fall wäre. Im Gegenteil müssen positive Anreize gesetzt werden, wie etwa eine Ökologisierung des Pendlerpauschales oder den Ausbau des öffentlichen Nah-verkehrs. Die zentrale Stütze des ländlichen Raums sind und bleiben unsere kleinstrukturierten bäuerlichen Familienbetriebe. Sie sind das Rückgrat unserer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, die gemeinsam die Ernährungs- und Versorgungssicherheit in Österreich sicherstellen. Und das soll auch so bleiben. Damit die Landwirte auch morgen noch das Herz des ländlichen Raumes sind, müssen wir ihnen heute bereits dafür die Möglichkeiten schaffen: Wir wollen daher die Anerkennung ihrer Leistung sicherstellen und durch gezielten Bürokratieabbau auch für sie und die nächsten Generationen an Landwirten die Arbeit so weit wie möglich erleichtern. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit ihrer qualitativen Produkte gegenüber Billigimporten aus dem Ausland durch eine transparente Herkunftskennzeichnung und Stärkung der bestehenden Gütesiegel sowie leichtere Direktvermarktung erhöhen und ihnen neue Chancen eröffnen, die ihnen die Möglichkeiten der Digitalisierung und des nachhaltigen Umbaus der Gesellschaft bieten. Außerdem sollen in öffentlichen Einrichtungen so weit als möglich regionale Produkte zum Einsatz kommen.

 

96. Stärkung des Ehrenamts und der Vereine.

Ehrenamt und Vereine sind das Rückgrat unserer Gesellschaft, vor allem im ländlichen Raum. Das beginnt bei der Arbeit bei der freiwilligen Feuer-wehr oder beim Roten Kreuz, geht über die Aufrechterhaltung des lokalen Brauchtums und bis hin zur Organisation des gesellschaftlichen Lebens durch Sportveranstaltungen, Feste und andere Veranstaltungen, die das Leben der Menschen bereichern. Wir müssen diese Aktivitäten stärken: Ehrenamtliches Engagement soll besser anerkannt werden und auch im beruflichen Bereich besser nachweisbar werden. Wir müssen bei Vorschriften und Regelungen klar zwischen Unternehmen, Vereinen und privaten Initiativen unterscheiden, damit wir durch staatliche Regulierungen nicht das zivil-gesellschaftliche Leben einschränken.

 

97.) Kunst- und Kulturbereich stärken und regionale Diversität forcieren.

Kunst und Kultur sind die wesentliche Basis unserer österreichischen Identität – vom Brauchtum bis zur zeitgenössischen Kunst. Hier sind wir Weltspitze und das wollen wir auch in Zukunft bleiben. Natürlich sind dabei unsere bestehenden Kultureinrichtungen von großer Bedeutung. Wir werden auch alles daran setzen, unser kulturelles Erbe zu schützen und zu erhalten. Mit der gesetzlichen Verankerung unseres Verständnisses, dass das reiche kulturelle Erbe Österreichs das Fundament ist, auf welchem unsere Kunst- und Kulturlandschaft aufbaut, setzen wir ein klares Zeichen. Wir stehen für ein starkes Bekenntnis zur Kulturnation Österreich und gleichzeitig für die Verbesserung aktuell bestehender Herausforderungen im Bereich der Zuständigkeiten. Um den Kunst- und Kulturbereich zu stärken, müssen wir vor allem auch die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur in Österreich verbessern. Dabei wollen wir einen Schwerpunkt auf die regionale Diversität in der Kulturlandschaft in Österreich legen und neben der öffentlichen Förderung auch privates Engagement stärken. Volks- und Hochkultur sind für uns kein Wider-spruch, denn Kultur kennt keine Schubladen. Auch die musisch-kreative Ausbildung unserer Kinder muss weiter forciert werden: für Kunstschaffende und ein Publikum von morgen – und kreative Menschen in einer digitalisierten Welt. Mit der Stärkung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Kultur- und Techszene sowie Start-ups wollen wir Österreich als internationalen Treffpunkt im Bereich Culture Tech etablieren und mit einer zukunftsgerichteten Weiterentwicklung als Kunst- und Kultur-nation auch künftig Geschichte schreiben.

 

98.) Breit abgestimmte Sportstrategie entwickeln zur Förderung von Spitzen- und Breitensport.

Die Sportpolitik muss ein verlässlicher und konstruktiver Partner für die österreichischen Sportverbände und -vereine sein. Daher soll die Abstimmung einer neuen Sport-Strategie Austria mit den Sportverbänden, den Ländern und  Gemeinden erfolgen mit dem Ziel einer Professionalisierung der Organisationen im Sport auf der Grundlage des erfolgreichen Systems der Ehrenamtlichkeit. Durch forcierte Zusammenarbeit der Institutionen im Sport und klare Schwerpunktsetzungen in der Sportförderung auf österreichische Stärken werden die strategischen Zielsetzungen verfolgt. Dabei setzt die Sportpolitik in der Weiterentwicklung auf die Kraft der Autonomie der Sportorganisationen. Wir setzen uns sowohl für die Förderung im Spitzensport als auch für eine Stärkung des Breitensports ein. Beide Elemente sollen im Rahmen der Sport-Strategie entsprechend berücksichtigt werden.

 

99.) Wettbewerbsfähiger Medienstandort Österreich.

Wir wollen Österreich als wettbewerbsfähigen Medienstandort erhalten – mit einer starken pluralistischen und vielfältigen Medienlandschaft. Gerade durch die steigende Relevanz der sozialen Medien werden Qualitätsmedien noch wichtiger und insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk bekommt zusätzliche  Bedeutung und Verantwortung. Der öffentlich-rechtliche Auftrag ist daher weiterzuentwickeln – um den aktuellen Erfordernissen, insbesondere der zunehmenden Digitalisierung, zu entsprechen. Unser Ziel und Anspruch ist es auch in Zukunft, österreichische Identität und österreichische Inhalte sicherzustellen, insbesondere im digitalen Raum. Wir sehen uns mit einem zehn Mal so großen gleichsprachigen Nachbarn konfrontiert – vor allem aber mit multinationalen Online- Giganten wie Facebook und Google, die die tatsächlichen Konkurrenten für unseren heimischen Medienstandort sind. Der ORF muss sich daher vom Konkurrenten zum Partner der Privaten entwickeln. Es braucht ein neues Bewusstsein der Kooperation und des Miteinander, statt der Klein-Klein-  Diskussion innerhalb des österreichischen Marktes. Durch die Bündelung der Kräfte auf einer gemeinsamen Plattform sollen österreichische Inhalte von nationaler und regionaler Relevanz im digitalen Raum gestärkt und wettbewerbsfähig gemacht werden. Am unternehmerischen Erfolg dieses Ö-Players sollen alle beteiligten Unternehmen teilhaben. Dafür sind auch Hemmnisse für Allianzen und Kooperationen auf nationaler Ebene auszuräumen, denn für den Online-Markt ist längst nicht mehr der Wettbewerb in einem bestimmten Land entscheidend. Nationale Regeln werden dabei das Problem alleine nicht lösen können, vielmehr braucht es auch auf europäischer Ebene neue Lösungsansätze. Viele der einschlägigen Richtlinien sind jahrzehntealt und stammen aus einer Zeit vor Facebook und YouTube. Wir wollen auch konkrete Anreize dafür schaffen, dass mehr Filme in Österreich produziert werden. Das stärkt unseren Medienstandort, ist ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor und ist auch für den Tourismus förderlich.

 

100.) Informationsfreiheitsgesetz umsetzen.

Transparenz im Staat ist ein wichtiges Element in der Demokratie. Wir setzen uns für die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes ein, das klar regelt, welche Informationen von welchen Behörden in welcher Form den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden müssen. Wir wollen keinen gläsernen Menschen, sondern den gläsernen Staat.

 

Hier finden Sie die Projekte als PDF zum downloaden:

Teil 1 (Projekte 1-20)

Teil 2 (Projekte 21-44)

Teil 3 (Projekte 45-63)

Teil 4 (Projekte 64-77)

Teil 5 (Projekte 78-88)

Teil 6 (Projekte 89-100)

 

„politicum“ versteht sich als Zeitschrift, die die offene Diskussion pflegt. Zahlreiche, namhafte nationale und internationale Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen und politischen Couleurs haben zu den verschiedensten aktuellen Themen Stellung bezogen. Zu Politik, Wirtschaft, Geschichte, Gesellschaft, Wissenschaft, Kultur, Staats- und Demokratiereform u.v.m.

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