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Höhere Strafen für Einbrüche in Häuser und Wohnungen

Das derzeitige Strafgesetzbuch sieht, was den Strafrahmen für Einbrüche betrifft, keine Unterschiede in Bezug auf die Art der Tatbegehung vor. Ein Einbruch wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft – egal, ob ein Täter ein Fahrradschloss aufbricht oder mit Gewalt in eine Wohnung eindringt. „Jeder Einbruch ist einer zu viel. Daher hat für mich die Bekämpfung der Einbruchskriminalität Priorität.“

Justizministerin Beatrix Karl mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner bei einer Pressekonferenz
Justizministerin Beatrix Karl mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner bei einer Pressekonferenz

„Einbrüche in Wohnräume sind nicht vergleichbar mit einem Fahrraddiebstahl. Daher brauchen wir hier eine klare Differenzierung beim Strafausmaß“, sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Justizministerin Dr. Beatrix Karl am 2. September 2013 in Wien. „Unser Ziel ist es, bei Einbrüchen in Wohnungen und Wohnhäusern die Mindeststrafe zu erhöhen. Wenn der Einbruch von zwei oder mehreren Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung begangen wird, soll die Höchststrafe ebenfalls hinaufgesetzt werden“, so Mikl-Leitner weiter.

„Vor allem Einbrüche in private Räumlichkeiten werden von Betroffenen als besonders belastend empfunden. Auf diesen Umstand wollen wir im Strafrecht reagieren und stärker differenzieren“, sagte Justizministerin Dr. Beatrix Karl. Diese Änderung ist Teil des Reformprozesses „StGB 2015“, der im Februar im Justizministerium gestartet wurde. Ziel ist es, das Strafgesetzbuch auf den neuesten Stand zu bringen. Das gesamte österreichische Strafgesetzbuch wird derzeit von einer Expertenkommission evaluiert.

Um die Einbruchskriminalität effektiv zu bekämpfen, setzt die Polizei sehr stark auf den Bereich Prävention. 800 Kriminalpräventionsbeamtinnen und -beamte haben im vergangenen Jahr über 22.500 Österreicherinnen und Österreicher über Schutzmaßnahmen in den eigenen vier Wänden beraten. Ein Schwerpunkt liegt in der Nachbetreuung von Einbruchsopfern. Außerdem gibt es eine verstärkte Polizeipräsenz in Risikobereichen sowie eine intensive Tatortarbeit. „Die aktuelle Kriminalitätsstatistik zeigt, dass unsere Maßnahmen greifen. Im ersten Halbjahr 2013 konnten wir gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr einen Rückgang von Einbrüchen in Wohnungen und Wohnhäusern verzeichnen“, sagte Mikl-Leitner.

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